Kreis Unna - Presse und Kommunikation

24. August 2010

Pflegeberaterinnen des Kreises geben Tipps (V)

Heute: Urlaub von der Pflege

Kreis Unna. (PK) Es kann schnell und unverhofft geschehen. Ein Mensch wird zum Pflegefall und dies verändert sein Leben und das der Familie. Jetzt sind guter Rat und schnelle Hilfe gefragt. Die Pflegeberaterinnen des kreiseigenen Pflegestützpunktes in Kamen geben ein paar Tipps für den „Fall des Falles“.

In der Sommerzeit entspannen sich viele bei ein paar freien Tagen oder machen Urlaub. Wer einen pflegebedürftigen Angehörigen betreut, hat eine Auszeit besonders nötig. Die im kreiseigenen Pflegestützpunkt in Kamen tätigen Pflegeberater der Verbraucherzentrale NRW haben ein paar Tipps zusammengestellt, damit der Urlaub für alle ein Erfolg wird.

Vor allem die Frage, wer die Pflegebedürftigen versorgt und wer dies bezahlt, beschäftigt viele Angehörigen. „Der Gesetzgeber hat dies durch die Pflegeversicherung klar geregelt“, weiß Pflegeberaterin Anne Kappelhoff. So haben ehrenamtliche Pflegepersonen einen Anspruch auf „Verhinderungspflege“. Die Leistung der Verhinderungs- oder Ersatzpflege ist sowohl in der Höhe als auch zeitlich begrenzt.

Bei Urlaub oder sonstiger Verhinderung der Pflegeperson besteht ein Anspruch auf eine Pflegevertretung bis zu maximal 28 Tagen und einem Gesamtbetrag von 1.510 Euro pro Jahr. „Beide Grenzwerte stehen nebeneinander, so dass der Anspruch für ein Kalenderjahr ausgeschöpft wird, sobald eine der Grenzen erreicht ist“, erläutert Pflegeberaterin Anne Kappelhoff weiter.

Wie die Verhinderungspflege organisiert wird, bleibt dem Pflegebedürftigen und den Angehörigen überlassen. Sie können sich z. B. für die Ersatzpflege außer Haus entscheiden, etwa in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung. Hierbei beteiligt sich die Pflegekasse nur an den Kosten, die für die pflegerischen Aufwendungen anfallen. „Andere Kosten, wie beispielsweise die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind vom Pflegebedürftigen selbst zu tragen“, macht Anne Kappelhoff deutlich.

Auf der anderen Seite haben der Pflegebedürftige und seine Angehörigen auch die Möglichkeit, einen ambulanten Pflegedienst einzuschalten, der die pflegerischen Tätigkeiten bis zu der Höchstgrenze von 1.510 Euro übernimmt.

Außerdem kann eine private Pflegeperson – etwa die Nachbarin oder eine Bekannte - mit der Versorgung betraut werden. Auch hierbei leistet die Pflegekasse die Ersatzpflege bis zu den genannten Grenzen. „Wird die Verhinderungspflege allerdings von engen Verwandten übernommen, erhalten diese eine Pauschale des üblichen Pflegegeldes. Denn der Gesetzgeber geht davon aus, dass enge Verwandte moralisch zur Verhinderungspflege verpflichtet sind und dafür kein Entgelt beanspruchen“, hebt Pflegeberaterin Kappelhoff hervor.

Für weitere Fragen zum Thema stehen die Mitarbeiter des Pflegestützpunktes Kamen unter zur Verfügung. Die Öffnungszeiten im Pflegestützpunkt, Bahnhofstraße 26 in Kamen sind montags bis freitags von 9 bis 12.30 Uhr und donnerstags 14 bis 17 Uhr. Telefonisch sind die MitarbeiterInnen unter 0 23 07 / 28 99 06 0 oder per Mail an psp.kamen@kreis-unna.de zu erreichen.

Bildzeile: Anne Kappelhoff informiert über die Verhinderungspflege. Foto: Kreis Unna


Pressekontakt: Kreis Unna - Presse und Kommunikation, Constanze Rauert, Fon 02303 27-1013, E-Mail constanze.rauert@kreis-unna.de


Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:

Anne Kappelhoff


Anne Kappelhoff


Kreis Unna | Presse und Kommunikation | Friedrich-Ebert-Straße 17 | 59425 Unna | Tel. 02303 27-1213 | Fax: 02303 27-1699 | E-Mail: pk@kreis-unna.de