Ottostadt Magdeburg.
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat beschlossen, mit der Bildung eines Seniorenbeirates die Interessenvertretung der älteren Einwohner der Stadt zu stärken. Dem Beirat sollen 13 ehrenamtlich arbeitende Mitglieder angehören, die die Belange der älteren Bevölkerung aktiv vertreten sollen. Dafür werden ab sofort Mitstreiter gesucht.
„Mit der Bildung eines Seniorenbeirates sollen die Möglichkeiten der Einflussnahme auf städtische Entscheidungen mit Bedeutung für unsere älteren Einwohner gebündelt werden“, so Magdeburgs Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper. „Mit dem Seniorenbeirat soll – jeweils begrenzt auf eine Wahlperiode – ein Gremium geschaffen werden, das die Anliegen speziell von Seniorinnen und Senioren aufgreift und ihr Engagement bündelt.“
Dem künftigen Seniorenbeirat gehören insgesamt 13 ehrenamtliche Mitglieder an, davon fünf aus den Fraktionen des Stadtrates. Weitere acht Mitglieder werden aus der Bevölkerung gewählt. Um einen Sitz im Magdeburger Seniorenbeirat können sich alle Frauen und Männer bewerben, die ihren Hauptwohnsitz in Magdeburg haben. Die Bestellung des Seniorenbeirates erfolgt jeweils für die Dauer einer Wahlperiode des Stadtrates. Eine Mindestaltersgrenze besteht nicht. Erfahrungen aus der Seniorenarbeit sind von Vorteil, jedoch keine Vorbedingung für eine Bewerbung.
„Mit dieser Regelung wollen wir insbesondere für Menschen eine Möglichkeit des bürgerschaftlichen Engagements eröffnen, die gerade erst in den Ruhestand eingetreten sind und ihre Berufserfahrung in wichtigen Bereichen wie z. B. Kunst und Kultur, Bauwesen, Justiz, Sozial-, Gesundheits- und Pflegewesen in die Seniorenpolitik der Stadt einbringen wollen“, erklärt OB Dr. Trümper. „Ich würde mich sehr freuen, wenn sich viele unserer älteren Mitbürger für diese interessante Aufgabe begeistern könnten und sich um eine Mitgliedschaft im Seniorenbeirat bewerben.“
Der künftige Seniorenbeirat kann sich dabei auf eine gut entwickelte Ehrenamtskultur älterer Menschen in der Stadt stützen. „Die sozialen Projekte im Rahmen von Besuchsdiensten, als Seniorenhelfer oder im Dialog der Generationen haben eine Ausstrahlung über die Stadtgrenzen hinaus und genießen große öffentliche Anerkennung“, so OB Dr. Trümper.
Rechtliche Grundlage für die Gründung des Magdeburger Seniorenbeirates ist eine entsprechende Satzung, die der Stadtrat im Mai beschlossen hatte. Diese stattet den Seniorenbeirat mit weitreichenden Kompetenzen und wichtigen Aufgaben aus. So kann der Beirat Stellungnahmen zu Vorhaben der Stadt einbringen, die für die älteren Einwohner von Bedeutung sind und hat über seinen Vorsitz zudem Rederecht im Stadtrat und seinen Ausschüssen.
Weiterhin soll der Beirat in die städtischen Fachplanungen einbezogen werden, die für ältere Menschen wichtig sind, wie z. B. zur barrierefreien Gestaltung des öffentlichen Raums, zum Wohnungsbau und zur Wohnumfeldgestaltung sowie zur sozialen Infrastruktur.
„Wenn es Rechte gibt, gibt es auch Pflichten“, betont das Stadtoberhaupt. „Natürlich erwarten wir auch, dass der Seniorenbeirat durch regelmäßige Sprechstunden für die älteren Bürgerinnen und Bürger erreichbar ist.“ Zudem hat der Beirat die Aufgabe, alle zwei Jahre ein Seniorenforum zu wichtigen kommunalpolitischen Themen durchzuführen und jährlich im Stadtrat über seine Arbeit zu berichten.
Schriftliche Bewerbungen oder auch Vorschläge für eine Mitgliedschaft im Seniorenbeirat sind bis zum 15. Oktober 2010 zu richten an die Landeshauptstadt Magdeburg, Sozial- und Wohnungsamt, 39090 Magdeburg. Nähere Informationen zum Seniorenbeirat und zum Bewerbungsverfahren erteilt Hans-Jürgen Villard (Tel. 0391/540-3433).
Eine vom Oberbürgermeister berufene Wahlkommission wird alle eingegangenen Bewerbungen prüfen und eine Liste mit Kandidaten erstellen. Über die acht aus der Bürgerschaft zu wählenden Mitglieder im Seniorenbeirat entscheidet abschließend der Stadtrat. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Der Seniorenbeirat wählt in seiner ersten Sitzung aus seiner Mitte mit einfacher Mehrheit einen Vorstand. Dieser besteht aus dem/der Vorsitzenden und zwei Stellvertretern/innen. Die Wahl erfolgt geheim. Es wird einzeln über jede Position abgestimmt.