Presseinformation

Nr. 322 Steinfurt, 11. August 2010


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Beratung und finanzielle Unterstützung für Gründer und Jungunternehmer
WESt hilft auf dem Weg zur eigenen Firma

Kreis Steinfurt. Wer den Traum verwirklichen möchte, sein eigener Chef zu werden, steht vor vielen Herausforderungen. Ein eigenes Unternehmen zu gründen und zu führen, bedeutet: aktiv werden, recherchieren, fragen, lernen, kommunizieren, planen, rechnen und entscheiden. Für jeden Existenzgründer ist es insbesondere unabdingbar, die durchdachte Gründungsidee zu einem Unternehmenskonzept reifen zu lassen und sie durch zielgerichtetes Handeln in die Tat umzusetzen - nur so wird aus der Idee der erwünschte wirtschaftliche Erfolg.

 

Jedoch gibt es immer wieder Existenzgründer und Jungunternehmer, die sich nicht ausreichend vorbereitet haben und es deshalb auch nicht schaffen, die Selbstständigkeit dauerhaft erfolgreich durchzustehen. Vor allem eine mangelhafte Vorbereitung, eine unrealistische Einschätzung der Chancen und des Marktes in der ersten Phase des Unternehmens sind oft der Grund, dass die Selbstständigkeit frühzeitig beendet werden muss.

 

Kostenlose Unterstützung bei der Erstellung eines Unternehmenskonzeptes und bei Fragen in der ersten Unternehmensphase bietet das Startercenter NRW bei der Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft Steinfurt (WESt). Die Mitarbeiter der WESt besprechen mit den Gründern und Unternehmern die nächsten Schritte bei ihren Vorhaben. Die Berater geben dabei Hilfe zur Selbsthilfe: Die Gründer erhalten Anregungen und Anleitungen, wie sie die Herausforderungen angehen können.

 

Wenn der Gründer und Jungunternehmer sich eine intensive Begleitung durch einen Unternehmensberater wünscht, gibt es bei der WESt die Möglichkeit, Zuschüsse zu den Beratungskosten zu beantragen. Für Beratungen vor der Gründung gibt es das Förderprogramm „Beratungsprogramm Wirtschaft" des Landes Nordrhein-Westfalen. Das bundesweite Programm „Gründercoaching Deutschland" bietet Unterstützung für bereits gegründete Unternehmen, bei denen der Unternehmer jedoch noch nicht länger als fünf Jahre selbstständig ist.

 

Bei beiden Förderprogrammen werden 50 Prozent der Beratungskosten übernommen. Der Höchstsatz pro Beratungstag beträgt 400 €. Für eine Beratung vor der Gründung kann maximal 1.600 € und bei Beratung von Jungunternehmern maximal 3.000 € als Zuschuss gezahlt werden. Wenn ein Unternehmen aus der Arbeitslosigkeit heraus gegründet wurde, werden im ersten Jahr nach der Gründung sogar 90 Prozent der Beratungskosten, höchstens 720 € pro Tag und 3.600 € gesamt, übernommen. Förderfähig sind ausschließlich Unternehmensberatungen, nicht bezuschusst werden Rechts-, Versicherungs- und Steuerberatungen.

 

Eine wichtige Voraussetzung ist, dass der Beratungsvertrag nicht vor der Antragsstellung abgeschlossen wird. Die Unternehmensberatung kann erst begonnen werden, wenn der Zuwendungsbescheid vorliegt.

 

In einem Antragsgespräch bei der WESt wird der erforderliche Antrag online erstellt und auf den Weg gebracht. Mit der Zusage ist innerhalb eines Zeitraums von ein bis zwei Wochen zu rechnen.

 

Kontakt: Telefon 02551/ 69-2704, E-mail

christian.rapien@westmbh.de.