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Leverkusen, 07. September 2010

Stadtkämmerer Rainer Häusler:

Verfassungsklage auf gutem Wege

Unter der Federführung der kommunalen Spitzenverbände haben mehr als 20 Städte und Kreise des Landes Nordrhein-Westfalen im November vergangenen Jahres Kommunalverfassungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof in Münster eingereicht.

Die Begründung für diese Verfassungsbeschwerde liegt darin, dass für die Übertragung weiterer Aufgaben – nämlich die Errichtung von Kindergartenplätzen für unter-3-jährige Kinder - nach dem Kinderförderungsgesetz das Land nicht die notwendigen finanziellen Mittel den Kommunen zur Verfügung gestellt hat.

Denn nach Artikel 78 Landesverfassung wird bestimmt, dass bei der Übertragung und Änderung von Aufgaben gegenüber den Kommunen eine Abschätzung der Kostenfolgen durchzuführen und ein finanzieller Ausgleich für die Mehrbelastung zu gewähren ist. Leverkusen gehört mit zu den Beschwerdeführern, nachdem der Rat am 26. Oktober letzten Jahres einen entsprechenden Beschluss gegen die damalige Landesregierung gefasst hat.

„Ich bin guter Dinge, aber man(n) weiß ja nie", erklärte Stadtkämmerer Häusler nach seiner Rückkehr von der am Dienstag, 7. September, stattgefundenen mündlichen Verhandlung aus Münster.

„Aus dem Ablauf der Verhandlung, dass heißt nach Rede und Gegenrede, Fragen des Gerichts und Antworten der Juristen der Prozessbeteiligten konnte man zumindest den Eindruck mitnehmen, dass die Argumente der kommunalen Familie das Gericht durchaus überzeugen können", so Häusler.

Zur Erinnerung: Die Belastung der Stadt Leverkusen aus dem Kinderförderungsgesetz ergibt sich aus der Errichtung 10 neuer Kindergärten und 4 Erweiterungsbauten mit insgesamt ca. 965, davon 545 U-3-Plätzen, was einem Investitionsvolumen von ca. 30 Mio. €, davon städtischer Anteil 20 Mio. €, entspricht. Die Einrichtungen sind sukzessive bis spätestens August 2013 fertig zu stellen.

Zur finanziellen Belastung der Stadt gehört in Abhängigkeit von der Nachfrage auch die Einrichtung von ca. 160 Arbeitsplätzen für Erzieherinnen und Erzieher mit einem jährlichen Personalaufwand von rund 6,5 Mio. €. Hierzu gewährt das Land derzeit lediglich einen Zuschuss von ca. 30 % (ca. 2 Mio. €).

Nach Abschluss der Anhörung der Anwälte durch das 7-köpfige Gericht setzte der Präsident des Verfassungsgerichtshofs – Dr. Bertrams – den Termin für die Urteilsverkündung auf den 12. Oktober diesen Jahres an.

 

 

 



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