
Kreis Unna. (PK) Bei der Zulassung von Fahrzeugen wird künftig nur noch der Originalprüfbericht der Prüforganisationen zur Hauptuntersuchung akzeptiert. Darauf weist der Fachbereich Straßenverkehr beim Kreis Unna hin.
Mit dieser Regelung reagiert der Kreis auf die Zunahme von gefälschten Prüfberichten bei der Zulassung von Fahrzeugen.
Trotz der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht bis zur nächsten Hauptuntersuchung und der Vorlagepflicht bei der Zulassungsbehörde hat der Fachbereich in Ausnahmefällen auch kopierte oder gefaxte Prüfberichte akzeptiert. „Vermehrt in Umlauf gebrachte gefälschte Prüfberichte lassen ein solches bürgernahes Verfahren leider nicht mehr zu“, so Christoph Funke, Sachgebietsleiter für Zulassungsstelle und Bürgerbüro.
Funke bedauert, dass die in der Zulassungsstelle praktizierte Bürgernähe von einigen ausgenutzt und damit aufgegeben werden muss. Er macht gleichzeitig klar, dass der Kreis Unna auch andere Konsequenzen zieht: „Wir werden die Vorlage gefälschter Dokumenten sofort anzeigen.“
Der Sachgebietsleiter weiß, dass Dokumente verloren gehen können und rät: „Fahrzeughalter, die den Prüfbericht verloren haben, können bei der Prüfstelle jederzeit eine Zweitschrift anzufordern.“