Landeshauptstadt Magdeburg: PRESSEINFORMATIONEN

Magdeburg, 23. September 2010

Landeshauptstadt plant Gründung eines Netzwerkes zum Kinderschutz

Infoveranstaltung am Montag im Alten Rathaus

Netzwerkes zum Kinderschutz in Magdeburg. Ziel ist es, die Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen den im Kinderschutz tätigen Berufsgruppen zu stärken, deren Wissensstand zu erhöhen und die Aktivitäten zu vernetzen. Im Vorfeld der geplanten Netzwerkgründung veranstaltet die Stadtverwaltung am kommenden Montag im Alten Rathaus eine Fachtagung.

 

„Dazu eingeladen sind alle Institutionen, Vereine, Einrichtungsträger und Privatpersonen, die sich an dem Netzwerk beteiligen möchten“, so der Beigeordnete für Soziales, Jugend und Gesundheit Hans-Werner Brüning. „Auf der Veranstaltung möchte die Stadtverwaltung über das geplante Netzwerk informieren sowie den Bedarf und die Bedürfnisse möglicher Netzwerkpartner erfahren. Natürlich werden wir auch für eine aktive Mitarbeit werben, denn mit einer Vernetzung können wir den Kinderschutz in Magdeburg noch effektiver gestalten.“

 

Von 8.30 bis 13.00 Uhr werden rund 90 Vertreter verschiedener Einrichtungen im Otto-von-Guericke-Saal des Alten Rathauses erwartet. Auf dem Programm stehen unter anderem Kurzreferate zu den gesetzlichen Grundlagen und der Praxis des Kinderschutzes sowie zur Entwicklung des Netzwerkkonzeptes. Bei Gesprächen und Diskussionsrunden sollen mögliche Perspektiven für das Netzwerk diskutiert werden.

 

An einem ersten Konzeptentwurf für das geplante Netzwerk arbeitet seit März dieses Jahres eine Steuerungsgruppe mit Vertretern der freien Jugendhilfe, des Jugendamtes und des Gesundheits- und Veterinäramtes. Unterstützt werden die Akteure vom Servicebüro „Für ein kindgerechtes Deutschland“. Bereits existierende Vernetzungen und Kooperationen werden in dem Konzeptentwurf berücksichtigt.

 

Hintergrund ist das Gesetz zum Schutz des Kindeswohls und zur Förderung der Kindergesundheit, das der Landtag von Sachsen- Anhalt am 12. November 2009 beschlossen hat. Darin ist festgeschrieben, dass der örtliche Träger der Jugendhilfe die Initiative und Steuerung zur Errichtung eines lokalen Netzwerkes und dessen Koordination zu übernehmen hat.




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