Ottostadt Magdeburg.
Der von der Landeshauptstadt Magdeburg und der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg gemeinsam gestiftete Eike-von-Repgow-Preis geht in diesem Jahr an den ungarischen Historiker und Archivdirektor László Blazovich. Stadt und Universität würdigen damit seinen bedeutenden Beitrag zur Rezeption und Erforschung der europäischen Rechtsgeschichte. Die Verleihung erfolgte heute im Rahmen eines Akademischen Festaktes in der Johanniskirche durch Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper und den Rektor der Otto-von-Guericke-Universität Prof. Klaus Erich Pollmann.
„Prof. Dr. László Blazovich macht mit seinen zahlreichen Veröffentlichungen in besonderer Weise auf die europäische Dimension des Sachsenspiegels und des Magdeburger Stadtrechtes aufmerksam“, würdigte Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper die langjährige Arbeit des Preisträgers. „Dank seiner Arbeiten sind bedeutende mittelalterliche Rechtsquellen wie der Sachsenspiegel nunmehr für ungarische und deutsche Forscher ohne Sprachbarrieren zugänglich“, so der Oberbürgermeister. „In Prof. Blazovich sehen wir somit einen überaus würdigen Preisträger für den Eike-von-Repgow-Preis.“
Der ungarische Gesandte in der Bundesrepublik Deutschland Zsolt Bóta dankte in einer Grußbotschaft für die besondere Ehre, die seinem Land durch die Auszeichnung zuteil wird. Er würdigte zudem den Preisträger: „Sie haben mit der Übersetzung des Sachsenspiegels ins Ungarische bzw. durch Ihre Abhandlungen dazu, dieses für den deutschen Raum bedeutende Rechtsbuch für ein breites Publikum in Ungarn zugänglich gemacht. Der Sachsenspiegel wurde Vorbild für weitere Rechtsbücher und nahm seinen Einfluss somit nicht nur im deutschen, sondern auch im mittel- und osteuropäischen Raum, auch in Ungarn. Er schuf damit damals – sowie heute durch die Übersetzung und durch den Übersetzer – vielfältige Verbindungen zwischen Kulturräumen.“
Die Laudatio zur Würdigung des Preisträgers sprach Prof. Dr. József Ruszoly, emeritierter Professor für Rechts- und Verfassungsgeschichte an der Universität Szeged. Unter dem Titel „Wirkung des Sachsenspiegels und der deutschen Rechtsbücher in Ungarn“ hielt der Preisträger im Anschluss einen Festvortrag.
Der Eike-von-Repgow-Preis besteht aus einer Bronzestatuette des Magdeburger Bildhauers Heinrich Apel, die Eike von Repgow darstellt, einer Ehrenurkunde und einer Dotation in Höhe von 2.500 Euro.
Weitere Informationen finden Sie unter www.magdeburg.de. Auf Wunsch stellen wir Ihnen ein Foto des Preisträgers in digitaler Form zur Verfügung (Tel.: 540 2769).
Curriculum Vitae – Prof. Dr. László Blazovich
* 02. November 1943 in Szombathely
Werdegang
1962?1967 Studium der Geschichte, Ungarischen Sprache u. Literatur;
1967?1978 Lehrer am Gábor Bethlen Gymnasium in Hódmezövásárhely - Ungarn
1968 Promotion zum Dr. phil
1978?1980 Stellv. Direktor des Gymnasiums in Hódmezövásárhely
1995 Habilitation an Universität Szeged
1980-2009 Archivdirektor des Komitatsarchivs Csongrád (Hauptstelle)
1989?1997 Dozent an der Juristischen Fakultaet der Universität Szeged;
1997?bis heute Professor am Rechtshistorischen Lehrstuhl der Universität Szeged
2003 Doktor der Ungarischen Akademie der Wissenschaften;
2010 Ehrenbürger der Stadt Szeged
Forschungsgebiete und Forschungsschwerpunkte:
Rechtsgeschichte, Stadt- und Siedlungsgeschichte, Archivwissenschaft, Sachsenspiegel, Magdeburger Recht und verwandte Quellen
Wichtige Schriften (Auswahl)
(Anzahl der eigenen u. mitverfassten Bücher.30, Eigene Aufsatze: ca. 300.)
- Die Archive in Ungarn (deutschsprachiger Führer durch die Archive in Ungarn gemeinsam mit Veronika Müller) 1996
- Städtische Pfarreien in der Tiefebene im 14.-16. Jahrhundert, 2000
- Buda város jogkönyve (Das Ofener Stadtrechtsbuch), 2001 (ungarische Übersetzung des deutschsprachigen Ofener Stadtrechtsbuches gemeinsam mit Jozsef Schmidt)
- Eike von Repgow. A Szász tükör, 2005 (ungarische Übersetzung des Sachsenspiegels, gemeinsam mit Jozsef Schmidt)
- Der Sachsenspiegel und das Recht der Zips, 2008
- Die Wirkungen des Schwabenspiegels in Ungarn, 2008
Eike-von-Repgow-Preis
Der Eike-von-Repgow-Preis wird gemeinsam von der Landeshauptstadt Magdeburg und der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg verliehen.
Die erste Verleihung fand 1998 statt. Seit dem Jahr 2004 wird der Preis im jährlichen Wechsel mit dem Eike-von-Repgow-Stipendium verliehen.
Im Vertrag über die Verleihung des Eike-von-Repgow-Preises heißt es u.a.:
„Die Vertragspartner wollen mit diesem Preis die wissenschaftliche Beschäftigung mit der Geschichte und Kultur Mitteldeutschlands und des Gebiets der mittleren Elbe fördern sowie in Eike von Repgow eine bedeutende Persönlichkeit würdigen, die auf dem Boden Sachsen-Anhalts gewirkt hat. Zugleich soll der Preis an die Verbindung dieses Raums mit anderen Teilen Europas erinnern.“
"Der Preisträger soll sich entweder in seinem wissenschaftlichen oder literarischen Werk insbesondere mit der historischen Region Sachsen als Thema der Geschichte, der Rechtsgeschichte, der Germanistik oder der Sozialwissenschaften in herausragender Weise beschäftigt haben oder durch besondere wissenschaftsorientierte Leistungen zur Erforschung der historischen Region Sachsen ausgewiesen sein. Untersuchungsergebnisse über die Wirkung der historischen Region Sachsen auf den west- und osteuropäischen Raum sind erwünscht."
Der Preis besteht aus einer Bronzestatuette des Magdeburger Bildhauers Heinrich Apel, die Eike von Repgow darstellt, einer Ehrenurkunde und einer Dotation in Höhe von 2.500 Euro.
Bisherige Eike-von-Repgow-Preisträger:
1998 Herr Prof. Dr. Dr. h. c. Ernst Eichler
1999 Herr Prof. Dr. phil. habil. Günter Mühlpfordt
2000 Frau Prof. Dr. Dr. h. c. Ruth Schmidt-Wiegand
2001 Herr Prof. Jürgen Goydke
2002 Herr Prof. Dr. Heiner Lück
2003 Herr Prof. Dr. Friedrich Wilhelm Ebel
2004 Frau Prof. Dr. Danuta Janicka
2006 Herr Prof. Dr. Dr. h. c. Karl Kroeschell
2008 Herr Prof. Dr. Rudolf Schieffer
Darüber hinaus bekam Prof. Dr. Dr. hc. Rolf Lieberwirth 1988 die Repgow-Statuette verliehen und hat somit den Status eines Preisträgers.
Eike von Repgow
- um 1180 geboren im heutigen Reppichau
- nach 1233 gestorben in Großmühlen/Schönebeck bei Magdeburg
- Schüler der Domschulen in Halberstadt und Magdeburg
- Er besaß ein Haus in der Magdeburger Altstadt und ist um 1233 als Schöffe in einem Gerichtsvergleich in Salbke urkundlich nachgewiesen.
1220-1235 drei Fassungen des „Sachsenspiegels“ in niederdeutsch, hochdeutsch und lateinisch
1225-1231 verfasste er die „Sächsische Weltchronik“, erstes historisches Werk in
deutscher Sprache
1233 urkundlicher Nachweis als Zeuge eines Gerichtsvergleiches in Salbke/ Magdeburg
Der Schöffe und Ritter Eike von Repgow stammt vermutlich aus einer ostfälisch-sächsischen Familie. Die von Repgow sind Vasallen des Erzbischofs von Magdeburg. Eike von Repgow stand in verschiedenen Diensten, unter anderem auch als Rechtsberater verschiedener Fürsten. Nach den Maßstäben seiner Zeit ist er kein Gelehrter, aber er beherrscht die deutsche und lateinische Sprache, kann lesen und schreiben und kennt sich in kirchlichem und weltlichem Recht gut aus.
Als Lehnsmann und Rechtsberater des Grafen Hoyer von Falkenstein sowie in seiner Tätigkeit als Schöffe erwirbt Eike von Repgow umfassende Rechtskenntnisse. Von seinem Lehnsherren wird er motiviert, diese Kenntnisse aufzuschreiben. Er nennt seine Niederschrift den „Spiegel der Sachsen“. Von 1220 bis 1235 entstehen unter anderem auch auf der Burg Falkenstein mehrere Fassungen des „Sachsenspiegels“, zunächst in lateinischer, dann auch in deutscher Sprache. Niederdeutsche und hochdeutsche Elemente fließen in den Text ein.
Was Eike von Repgow niederschreibt ist zum Teil das Recht, das zu seiner Zeit, in seinem Lebensraum gegolten hat. Zum Teil ist es Recht, das er durch seine Schöffentätigkeit selbst geschaffen hatte, und es beruht auf dem Recht der „guten Vorfahren“.
Repgow spricht auch Privatrecht im Sinne des „Sachsenspiegels“. Es stützt den zu dieser Zeit aufkommenden Gedanken, dass die in einem Raum – Stadt, Land, Fürstentum, Siedlung usw. – lebenden freien Menschen einem gemeinsamen Recht unterworfen sein müssen. Grundsätzlich regelt der „Sachsenspiegel“ – im Gegensatz zum Stadtrecht – das Landes- und Lehnsrecht. Im „Sachsenspiegel“ ist das erste Mal in der Geschichte „Strafrecht“ nachzulesen bzw. in Bildern dargestellt.
Sachsenspiegel und Magdeburger Recht
Der „Sachsenspiegel“ ist das erste Prosawerk in deutscher Sprache und gilt als eines der ältesten Rechtsbücher. Der Legende nach verfasste Eike von Repgow den Sachsenspiegel auf der Burg Falkenstein bei Magdeburg.
Ab 1130 entwickelt sich in Magdeburg das Stadtrecht und wird 1188 der Stadt von Erzbischof Wichmann offiziell verliehen. Mit dem Sachsenspiegel gelangt das Magdeburger Stadtrecht nach Osteuropa und sogar bis nach Russland. Als sächsisch-magdeburgisches Recht findet es durch Rechtsverleihung Eingang in die Rechtskulturen vieler Landschaften und Städte Ostmitteleuropas. Das Magdeburger Recht gilt als eines der bedeutendsten mittelalterlichen Stadtrechte. Es beinhaltet Regelungen zum Kaufmannsrecht, zum Ehegüter- und Erbrecht sowie zum Strafrecht. Der Magdeburger Oberhof mit seinen Schöffen fungiert über Jahrhunderte als führende Instanz der Region Mitteldeutschland.
Von Braunschweig über Stendal, Goslar, Halberstadt, Halle, Leipzig bis Dresden findet das Magdeburger Recht ebenso Verbreitung wie in Prag, Leitmeritz, Warschau, Posen oder Kiew sowie in verschiedenen russischen Städten bis nach Nowgorod. Man spricht deshalb auch von der Magdeburger Stadtrechtsfamilie. Bürger und Räte ost- und westelbischer Städte erbitten vom Magdeburger Schöffenstuhl Hilfe bei der Rechtsprechung.
Im Auftrag des Schöffenstuhls entsteht die ebenso verbreitete Magdeburger Schöffenchronik. Von den Rechtsverleihungen und Rechtsprechungen gehen wiederum Rückwirkungen für die Stadtentwicklung und das städtische Recht aus.
Der „Sachsenspiegel“ ist, wie alle Rechtsbücher des 13. Jahrhunderts, die private Aufzeichnung eines Rechtskundigen – also kein „Recht“ im eigentlichen Sinne. Erst durch die Rechtsprechung nach einer solchen Schrift, also dem Rechtsgebrauch, wird sie zum formalen Recht. Die bedeutendsten Sammlungen von Oberhofurteilen entstehen zu dieser Zeit in Lübeck und Magdeburg. Besonders die Magdeburger Rechtsaufzeichnungen lassen die Entwicklung des Rechts bis in die Neuzeit hinein verfolgen.
In Teilen Deutschlands zum Beispiel im Herzogtum Anhalt, bleibt der „Sachsenspiegel“ bis zum 31. Dezember 1899 geltendes Recht. Ab dem 1.1.1900 trat das Bürgerliche Gesetzbuch in Kraft, aber noch im Jahre 1932 stützt das Reichsgericht in Leipzig ein Urteil auf den „Sachsenspiegel“. In Kiew gilt das Magdeburger Recht bis 1857, in anderen osteuropäischen Städten bis zur Wende zum 20. Jahrhundert.
Bis zum 15. Jahrhundert entstehen die vier Fassungen des „Sachsenspiegels“ und schließlich Bilderhandschriften, glossierte Handschriften und lateinische Sachsenspiegeltexte, die sich alle auf die vierte Fassung beziehen.
Diese vierte Fassung entsteht zwischen 1261 und 1270 in Magdeburg, vermutlich durch den Schöffenstuhl. Ihr Ausgangspunkt sind jedoch die Repgowschen Texte. Mit dieser Fassung fand der Sachsenspiegel seinen inhaltlichen Abschluss. Insofern ist es völlig legitim, auch im Zusammenhang mit dem „Sachsenspiegel“, vom „Magdeburger Recht“ zu sprechen.
Die Forschungsstelle zum Magdeburger Recht
Seit April 2003 gibt es in Magdeburg eine Forschungsstelle zum Magdeburger Recht. Das Forschungsprojekt wurde vom Eike-von-Repgow-Preisträger 2003
Dr. Heiner Lück, Professor für Bürgerliches Recht, Europäische, Deutsche und Sächsische Rechtsgeschichte an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und Präsidiumsmitglied der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig, initiiert. Von 2004 bis 2007 war die Magdeburgerin und Eike-von-Repgow-Stipendiatin des Jahres 2007, Marion Perrin, wissenschaftliche Mitarbeiterin und Mitbegründerin der Forschungsstelle „Magdeburger Recht“. Aufgrund der erfolgreichen Arbeit ist es im letzten Jahr gelungen, die Magdeburger Arbeitsstelle in das Akademieprogramm zu übernehmen. Dies bedeutet die finanzielle Absicherung dieser Stelle in Magdeburg für weitere 12 Jahre. Derzeit ist die Juristin Dr. Katalin Gönczi als Mitarbeiterin der Forschungsstelle tätig.
Forschungsgegenstände sind die Verbreitung und Funktion des Magdeburger Stadtrechts in Osteuropa und seine Rolle als Wirtschaftsfaktor in den Städten Ostmitteleuropas während des Spätmittelalters und der Frühen Neuzeit.
Im Zentrum der wissenschaftlichen Bemühungen stehen Studien zur Verbreitung des Magdeburger Stadtrechts in einem europäischen Maßstab sowie zur Funktion jener Rechtsfiguren, welche insbesondere wirtschaftlich relevant waren, u.a. Zunft, Kaufleute, Handelsverträge, Gerichtsbarkeit über Handelssachen, Maß und Gewicht. Diese Aufgaben sind nur in enger Kooperation mit osteuropäischen Wissenschaftlern zu lösen. Diese unverzichtbare Kooperation wird durch die Anbindung der Forschungsstelle an das Akademievorhaben „Das sächsisch-magdeburgische Recht als kulturelles Bindeglied zwischen den Rechtsordnungen Ost- und Mitteleuropas“ bei der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig gewährleistet.
Die Bedeutung des Magdeburger Rechts für die Geschichte des mittel- und osteuropäischen Raumes ist unbestritten. Sein hoher Entwicklungsstand führte dazu, dass einzelne Privilegien für Magdeburger Kaufleute schon im 10. und 11. Jahrhundert als Vorbild für andere Orte im mitteldeutschen Raum dienten.