Pressemitteilung vom01. Dezember 2010
Schmidt: „Vorbereitung einer Verfassungsklage einzige Möglichkeit“

Kreis Kassel. „Wir sehen kein anderes Mittel, als uns erneut mit einer Klage gegen das Land Hessen vor dem Staatsgerichtshof zu beschäftigen – die Landesregierung lässt den Landkreisen in Hessen leider keine andere Möglichkeit“, informiert Landrat Uwe Schmidt über einen Beschluss der 21 hessischen Landkreise im Rahmen der Mitgliederversammlung des Hessischen Landkreistages in Bad Nauheim.

 

Schmidt: „Wir waren uns über alle Parteigrenzen einig, dass eine kommunale Grundrechtsklage auf auskömmliche Finanzausstattung notwendig ist“. Hintergrund der Entscheidung des Landkreistages ist, dass der Landtag mit Beschluss über den Landeshaushalt 2011 rund 344 Millionen Euro aus dem kommunalen Finanzausgleich, der zur Finanzierung der den Landkreisen und Kommunen übertragenen staatlichen Aufgaben dient, entnehmen wird. „Ende des Jahres 2010 werden alle hessischen Landkreise ein kumuliertes Defizit von rund 2,5 Milliarden Euro aufweisen – da noch Geld abzuziehen, ist die falsche Entscheidung“, betont Landrat Schmidt.

 

Leider hätten die vielen Appelle und Gespräche mit den die Regierung tragenden Landtagsfraktionen keinen Erfolg gehabt, so Schmidt weiter. „Ich kann meinem Kollegen Robert Fischbach nur zustimmen, der als Präsident des Landkreistages den Weg vor Gericht nicht mehr ausschließt. Der jetzt an zwei renommierte Wissenschaftler der Technischen Universität Kaiserslautern und der Hochschule für Verwaltungswissenschaft Speyer vergebene Gutachterauftrag soll bis zur Februar-Sitzung des Landkreistages vorliegen. Dann wird über eine mögliche Verfassungsklage entschieden.



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