Landeshauptstadt Magdeburg: PRESSEINFORMATIONEN

Magdeburg, 07. Dezember 2010

Beigeordneter Holger Platz erinnert Grundstückseigentümer an Winterdienstpflichten

Schnee nicht auf Radwege und Fahrbahnen schieben

Im Zusammenhang mit dem für den morgigen Mittwoch prognostizierten Neuschnee macht der Beigeordnete für Kommunales Umwelt und allgemeine Verwaltung Holger Platz nochmals auf die Pflichten beim Winterdienst aufmerksam. Grundsätzlich sind bei Schneefall und Eisglätte die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke in der Pflicht.

 

„Sind Gehwege vor bebauten und unbebauten Grundstücken, müssen diese so geräumt und abgestumpft werden, dass darauf auch Familien mit Kinderwagen oder ältere Mitbürger mit Rollatoren sicher gehen können“, erinnert Holger Platz an die Winterdienstpflichten. „Als Orientierung dient die in unserer Satzung festgeschriebene Breite von 1,25 Meter.“

 

Schmalere Wege sind in voller Breite von Schnee und Eis zu befreien. „Bei Straßen ohne Gehwege muss auf jeder Seite ein Randstreifen geräumt und gestreut werden“, so der Beigeordnete. „Der Schnee darf nicht auf die Fahrbahn, den Radweg, in die Gosse oder in Gräben, sondern nur an den Gehwegrand oder auf das eigene Grundstück geschoben werden!“

 

Die Streu- und Räumpflicht auf Gehwegen besteht in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee muss spätestens bis 7.00 Uhr des Folgetages geräumt werden.

 

Vor den Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel ist zur Sicherung des Fußgängerverkehrs ein schnee- und eisfreier Überweg zwischen Wartebereich und Fahrbahnrand von mindestens 1,5 Metern zu gewährleisten. Auf Gehwegen von Straßen, die nicht in städtischer Baulast sind, wie zum Beispiel in Privatstraßen und noch nicht öffentlich gewidmeten Straßen in Erschließungsgebieten, stehen die Eigentümer bzw. Erschließungsträger in der Pflicht.

 

Die Räum und Streupflichten beim Winterdienst gelten ebenso für Gartensparten – auch außerhalb der Gartensaison.

 

Alle Informationen zu den Anliegerpflichten bei Schnee und Eis sind auch in der kostenlosen Broschüre „Winterdienst in der Landeshauptstadt Magdeburg“ zu finden. Sie informiert auch über gesetzliche Grundlagen, benennt Ansprechpartner und liegt in den BürgerBüros sowie im Städtischen Abfallwirtschaftsbetrieb aus.




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