| Pressemitteilung vom22. Dezember 2010 |
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Neuordnung des Abfallrechts negativ für kommunale Abfallbetriebe Kreis Kassel. „Die vom Bundesumweltministerium geplanten Änderungen im Abfallrecht macht kommunale Abfallbetriebe zu Lückenbüßern“, kritisiert Vizelandrätin Susanne Selbert einen Referentenentwurf für die Neufassung des Kreislaufwirtschaftsrechts. Selbert unterstützt damit die Position des Präsidenten des Deutschen Landkreistages Hans Jörg Duppré (CDU). Die Überlegungen des Umweltministeriums gingen dahin, parallel zu den von den Landkreisen aufgebauten Entsorgungsstrukturen durch private Anbieter werthaltige Abfälle einsammeln und die damit zusammenhängenden Verwertungserlöse einstreichen zu lassen. „Gerade für den ländlichen Raum bedeutet dass, das man sich Private die lukrativen Bereiche aussuchen und für die öffentliche Hand nur die weniger attraktiven Gegenden übrig bleiben“, erläutert Selbert. Dies führe dazu, dass bei sinkenden Wertstofferlösen oder in Kommunen mit wenig Einwohnern der Gebührenzahler einspringt, wenn ein gewerblicher Sammler nicht zur Verfügung steht. Selbert: „Damit gehen uns wichtige Einnahmen verloren und es wird unmöglich, die Abfallgebühren stabil zu halten“.
Für die Sicherstellung der Attraktivität des ländlichen Raums sei es dringend erforderlich, dass die Landkreise selber über die Qualität der Hausmüllentsorgung entscheiden können. „Bundeseinheitliche Regelungen sind hier kontraproduktiv“, betont die Vizelandrätin. Es leuchte ein, dass die Abfallentsorgung in Oberweser anders zu organisieren ist, als in Berlin-Mitte. „Über die Daseinsvorsorge wird am besten dort entschieden, wo auch die Kenntnis über die jeweiligen Problemlagen und Möglichkeiten vorhanden sind: bei den Landkreisen“, ist sich Selbert sicher. Bevormundungen und die Bevorteilung privater Anbieter zu Lasten des ländlichen Raums seien da völlig fehl am Platze. Pressekontakt: Pressestelle LANDKREIS KASSEL, Harald Kühlborn |
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