| Pressemitteilung vom12. Januar 2011 |
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Kinderschutzgesetz der Bundesregierung verspricht mehr als es einlöst Kreis Kassel. „Der von Bundesfamilienministerin Schröder vorgelegte Entwurf eines Bundeskinderschutzgesetzes verspricht mehr als es einlöst“. Mit dieser Meinung steht Vizelandrätin Susanne Selbert im Kreis der für die Jugendämter zuständigen Dezernenten der hessischen Landkreise nicht allein. Selbert: „Was Ministerin Schröder gegenüber der Presse verkündet und im Gesetzentwurf formuliert hat, bringt kaum Neues für die Jugendämter“. Bereits heute müssen die Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte bei Hinweisen Hausbesuche durchführen. „Darauf zu setzen, dass im Rahmen eines Hausbesuches alles wahrgenommen werden kann, wie es die Ministerin tut, geht allerdings an der Realität vorbei“, so die Vizelandrätin weiter. Deshalb setze der Landkreis bereits seit längerem darauf, alle Institutionen in die Beurteilung der Situation eines Kindes einzubeziehen, die mit der Familie und dem Kind zu tun haben. Selbert: „So ergibt sich ein ganzheitliches und realistisches Bild“. Dass sich Familienministerin Schröder diese Vernetzung der frühen Hilfen nun auch auf die Fahne geschrieben habe, sei begrüßenswert, berücksichtige aber nicht, dass diese Vernetzung bereits vorhanden sei. „Um frühe Hilfen überhaupt wirksam werden zu lassen, müssen Kindertagesstätten, Schulen, Gesundheitsämter, Krankenhäuser und Jugendämter erfolgreich zusammenarbeiten“, betont Selbert. Im Landkreis Kassel gibt es daher bereits seit längerem regelmäßige Vernetzungstreffen mit den einzelnen Institutionen. Auch der Einsatz von Familienhebammen sei keine Neuigkeit. „Wir setzen Familienhebammen bereits ein, stellen aber fest, dass sie nicht das Allheilmittel für Familien sein können“, berichtet die Jugendamtsleiterin des Landkreises Käthe Heinrich. Auch hier komme es darauf an, möglichst alle, die mit Familie und Kind zu tun haben, „an einen Tisch zu holen“. Familienhebammen seien wichtig, aber nur „ein kleiner Teil des Puzzles“. Heinrich: „Ihre Hauptaufgabe ist die Beratung und Begleitung in Bezug auf die Versorgung des Kindes“. Emotionale Zuwendung, die Zuverlässigkeit der Eltern und das gesamte Familienumfeld zu bewerten und die erforderlichen Schlüsse zu ziehen, würde die Familienhebammen allerdings überfordern. Die Finanzierungsankündigung des Bundes findet Vizelandrätin Selbert „spannend“. Heute finanziere der Landkreis den Einsatz von Familienhebammen aus eigenen Mitteln. Auch die von Ministerin Schröder angekündigten verbindlichen Standards für Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen seien in der Praxis bereits umgesetzt. Jugendamtsleiterin Heinrich: „Die Jugendämter schließen mit den Kindertagesstättenträgern und allen Trägern der Jugendhilfe, die stationäre oder teilstationäre Maßnahmen anbieten, eine entsprechende Vereinbarung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches VIII – zukünftig regelt dies das neue Bundeskinderschutzgesetz“. Statt zum Teil Selbstverständliches aufzuschreiben, hätte sich Vizelandrätin Selbert mehr Mut bei der Verpflichtung von Gynäkologen, Schwangerschaftsberatungsstellen und Kinderärzten gewünscht, Auffälligkeiten frühzeitig dem Jugendamt zu melden. „Alle Experten sind sich einig, dass ein möglichst frühes Eingreifen des Jugendamtes der beste Kinderschutz ist“, so Selbert weiter. Bereits in der Schwangerschaft könnten dann Angebote für Mütter durch das Jugendamt erfolgen, damit man auch schon in dieser Zeit „mit der zukünftigen Mutter arbeiten kann“. Hierzu gehöre auch, die Klärung, ob die Schwangere tatsächlich die Versorgung und Erziehung des Kindes übernehmen kann und welche Hilfen sie hierzu von Anfang an benötigt. Selbert: „Wenn man den Jugendämtern wirklich helfen will, dann sollten Land und Bund Mittel für die Kreise und die kreisfreien Städte zur Verfügung stellen, damit diese mehr Personal für den frühkindlichen Schutz einstellen können“. Das 2008 in Kraft getretene Kindergesundheitsschutzgesetz in Hessen habe zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand bei den Jugendämtern geführt, den das Land nicht ausgeglichen habe. „Ähnliches steht beim Bundeskinderschutzgesetz zu befürchten“, so Selbert abschließend. Pressekontakt: Pressestelle LANDKREIS KASSEL, Harald Kühlborn |
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