19. Januar 2011.
Es dürfen zwar bereits seit 1974 keine Trinkwasserleitungen aus Blei in Wohnhäusern verbaut werden, in älteren unsanierten Häusern kommen sie aber noch regelmäßig vor. Diese Leitungen müssen bis zum 1. Dezember 2013 wohl endgültig ausgetauscht werden. Ab dann gilt ein neuer Grenzwert für Bleibelastung. Hier setzt ein umweltmedizinisches Projekt des Landes an, das mittlerweile in die entscheidende Phase geht.
Der Landkreis Leer weist darauf hin, dass Hausbesitzer aufgrund der Planungs- und Vorlaufzeiten bereits jetzt mit dem Austausch beginnen sollten. In Kombination mit energetischen Fördermaßnahmen biete das Land Niedersachsen zurzeit günstige Finanzierungsprogramme an.
Wer sein Leitungswasser auf Blei untersuchen lassen möchte, kann dies beim Gesundheitsamt Leer gebührenfrei. Das Angebot richtet sich nur an Familien mit Kind, die in vor 1974 errichteten Gebäuden leben. Die gesundheitlichen Bedingungen von Säuglingen (Bleiaufnahme über die Muttermilch) und Kindern soll dadurch verbessert werden.
Für die Untersuchungsaktion ist das Gesundheitsamt Anlauf- und Beratungsstelle für interessierte Personen aus dem Landkreis Leer. Dort sind Probennahme-Sets für die Trinkwasserentnahme erhältlich. Die Wasserproben werden im Niedersächsischen Landesgesundheitsamt untersucht. Bei auffälligen Befunden kann das Gesundheitsamt Betroffene beraten und unterstützen.
Auskunft zum Thema Blei im Trinkwasser und zur Blei-Untersuchungsaktion geben Mitarbeiter des Gesundheitsamtes Leer: Telefon: 0491/926-1114.
Hintergrund:
Wissenschaftliche Studien aus den vergangenen Jahren haben gezeigt, dass eine erhöhte Bleibelastung negative gesundheitliche Auswirkungen besonders auf Kinder hat. Beispiele hierfür sind mögliche Beeinträchtigungen der kindlichen Entwicklung, der Intelligenz und des Lernvermögens. Daher wird ab Dezember 2013 der gesetzliche Grenzwert für Blei im Trinkwasser auf die für den Trinkwasserkonsum gesundheitlich unbedenkliche Konzentration von 10 Mikrogramm pro Liter gesenkt. Dieser Wert kann praktisch nur eingehalten werden, wenn keine Bleirohre mehr in der Hausinstallation vorhanden sind.
Weitere Informationen unter: www.nlga.niedersachsen.de > Umwelt & Gesundheit > Wasser > Blei im Trinkwasser
Auskunft zum Thema Bleileitungen geben auch die örtlichen Wasserversorgungsunternehmen oder Fachbetriebe für Heizung, Sanitär und Klima.
Landkreis-Leer ist Mitglied bei www.presse-service.de. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und per E-Mail abonnieren.
Landkreis Leer
Bergmannstraße 37 D-26789 Leer Telefon: +49 (0) 491 / 926-1254 Telefax: +49 (0) 491 / 926-1200 E-Mail: pressestelle@landkreis-leer.de |