Pressemitteilung vom20. Januar 2011
Gelungene Zusammenarbeit von Ordnungsbehörden der Gemeiden und Gewerbeprüfern
Prüfaufträge sorgen für einheitliches Gaststätten-Niveau

Kreis Kassel.

Manuel Dietrich und Horst Lies ziehen eine erste positive Bilanz: Die jüngsten Erfahrungen in Immenhausen, Espenau, Bad Karlshafen und Kaufungen zeigen, dass der angedachte und eingeschlagene Weg bei den Gewerbeprüfungen von den meisten Gaststättenbetreibern mit Verständnis und gegenseitigem Respekt wahrgenommen wird. Noch im Juni 2010 diskutierten die beiden Gewerbeprüfer des Landkreises Kassel gemeinsam mit Rolf Enders und Ronald Brandenstein in der Abteilung Ordnungs- und Gewerberecht der Kreisverwaltung über die Vorgehensweise bei der Überprüfung von Gaststätten nach den gewerberechtlichen Bestimmungen.

Anlass für die verwaltungsinterne Abstimmung war das Bestreben, einen Weg für ein einheitliches gewerberechtliches Niveau der Gaststättenbetriebe des Landkreises zu finden. „Die Zuständigkeit für die Überwachung liegt bei den Städten und Gemeinden“, berichten Dietrich und Lies. Diese seien jedoch häufig aus personellen Gründen nicht in der Lage, der Aufgabe nachzukommen. „Letztlich ging und geht es uns darum, den Schutz der Gäste und der Beschäftigten gegen Gefahren für Leben und Gesundheit auf Dauer zu garantieren“, erklärt Manuel Dietrich die Zielsetzung des Gewerbeprüfdienstes. Die zu Grunde liegenden gesetzlichen Regelungen gäbe es „nicht aus Jux und Tollerei, sondern weil die Bürger und die Beschäftigten im Gastronomiebereich einen Anspruch darauf haben, in einer öffentlichen Gaststätte ohne Bedenken die Freizeit zu genießen oder zu arbeiten“.

Vor diesem Hintergrund sei der Gewerbeprüfdienst des Landkreises nun eingesprungen und habe per Dauerbeauftragung von 15 der 29 Städte und Gemeinden im Landkreis Kassel konkrete Prüfaufträge erhalten, die jährlich durchgeführt werden. Bei den geplanten Überprüfungen ist die Zusammenarbeit des Gewerbeprüfdienstes mit den jeweiligen Städten und Gemeinden enorm wichtig: „Wir sind immer in Kontakt und besprechen die genaue Vorgehensweise mit jeder einzelnen Stadt oder Gemeinde, die uns beauftragt hat. Dennoch ist die Zusammenarbeit mit den Gaststättenbetreibern ebenso unerlässlich, da unsere Aufgabe nicht darin besteht, die Gaststättenbesitzer zu bestrafen, sondern so mit ihnen zusammenzuarbeiten, dass ordnungswidriges Handeln vermieden wird“, unterstreicht Dietrich die Zusammenarbeit in beide Richtungen.

Die Gewerbeprüfer Dietrich und Lies haben daher gemeinsam mit Teamleiter Brandenstein einen Außendienstplan für die Gaststättenüberprüfungen erstellt. Die Prüfungen werden in zwei Teilen mit jeweils einer Haupt- und einer Nachprüfung durchgeführt. Dabei stellt der Faktor Zeit manchmal ein Hindernis dar. „Es ist nicht einfach, die vielen Zuständigkeiten unter einen Hut zu bekommen. Die beiden Gewerbeprüfer sind auch für die Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen die Handwerksordnung sowie mit der Bekämpfung der Schwarzarbeit und vielen anderen gewerberechtlichen Zuständigkeiten betraut, die zu den Pflichtaufgaben des Landkreises zählen. So fehlt uns manchmal einfach die Zeit“, erklärt Abteilungsleiter Rolf Enders. Nur die erfolgreiche Zusammenarbeit mit den örtlichen Ordnungsbehörden mache diese notwendigen einheitlichen Überprüfungen überhaupt erst möglich.

 

Hintergrund:

Die Prüfung der Gaststättenbetriebe betrifft sich eine Vielzahl von gesetzlichen Bestimmungen wie unter anderem das Gaststättengesetz, das Nichtraucherschutzgesetz, das Jugendschutzgesetz, die Gewerbeordnung, die Arbeitsstättenverordnung und die Dienstleistungsinformationsverordnung. Die Einhaltung dieser Vorschriften soll es den Bürgern und den Beschäftigten ermöglichen, ohne Bedenken die Gaststättenbetriebe im Landkreis Kassel aufzusuchen oder dort zu arbeiten.



Pressekontakt: Pressestelle LANDKREIS KASSEL, Harald Kühlborn

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