24. Januar 2011. Als Indiz für einen Sinneswandel bei Grünen in der Golfplatzfrage bewertet Landrat Bramlage die sogenannten "kritischen Fragen" von Kreistagsmitglied Eldert Sleeboom von den GRÜNEN zur Golfplatzplanung auf der Insel Borkum.
Landkreis und Landrat könnten dafür keine Begründung liefern, "das müssen die Grünen auf Borkum dann schon selbst tun", so Landrat Bramlage in der Vorbemerkung seiner Stellungnahme zu der Anfrage von Kreistagsmitglied Eldert Sleeboom.
Herr Sleeboom unterlasse bei seinen "kritischen Fragen" zur Golfplatzplanung den Hinweis, dass der Rat der Stadt Borkum einstimmig, also auch mit den Stimmen der Grünen, im April 2009 beschlossen habe, „dass zur touristischen Weiterentwicklung und damit zum Allgemeinwohl die Errichtung eines Golfplatzes auf der Insel Borkum ermöglicht werden soll“. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes einzuleiten und durchzuführen und einen Bebauungsplan aufzustellen.
Die politische Entscheidung für die Golfplatzplanung habe ausschließlich der Rat der Stadt Borkum getroffen. Wenn Herr Sleeboom die jetzt kritisch hinterfrage, seien die eigenen Parteifreunde dafür die ersten Adressaten. Für politische Entscheidungen und Bewertungen von Umfragen sei im Genehmigungsverfahren des Landkreises kein Raum. Dies richte sich nach geltendem Recht. Die entscheidende Weichenstellung vollziehe der Rat mit dem Bebauungsplan.
Natürlich habe es, so Bramlage auf die Frage von Sleeboom, vor dem Hintergrund des einstimmigen Ratsbeschlusses und der seit Jahren andauernden Bemühungen Gespräche auch unter Beteiligung von Vertretern des Landkreises gegeben. Der Landkreis begrüße die Planungen für einen Golfplatz auf Borkum grundsätzlich, aber unabhängig davon müssten alle nötigen Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt werden.
Es habe auch Gespräche mit dem Niedersächsischen Umweltministerium gegeben. Darin seien nach seiner Kenntnis keine Zusagen gemacht worden, aber der Umweltminister habe sich gegenüber den Planungen sehr aufgeschlossen gezeigt. Thema der Gespräche seien aber vor allem Verfahrensfragen gewesen.
Für die von Sleeboom angesprochene räumliche Änderung des „Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer“ sei der Landkreis nicht zuständig. Das Nationalparkgesetz müsste gegebenenfalls vom Landtag geändert werden. Nach Kenntnis des Landkreises sei dies derzeit nicht geplant. Eine naturschutzfachliche Bewertung durch den Landkreis gebe es bisher noch nicht.
Sleeboom habe zudem gefragt, ob dem Landkreis Aussagen aus dem Niedersächsischen Umweltministerium bekannt seien, wonach der Stadt Borkum freie Hand bei der Planung des Golfplatzes zugesagt worden sei. Dies sei dem Landkreis nicht bekannt. Ebenso gebe es nicht das von Sleeboom angefragte Gutachten des Landkreises, aus dem angeblich hervorgehe, dass bestimmte Flächen auf Borkum sich für einen Golfplatz eigneten.
Der Verweis von Sleeboom auf eine ältere Bürgerbefragung könne im Verfahren keine Rolle spielen, weil der Landkreis hier im übertragenen Wirkungskreis (Planungs- und Baurecht) tätig sei und auf der Grundlage geltenden Rechts entscheiden müsse.
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