Presseinformation

Nr. 035 Steinfurt, 01. Februar 2011


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Kreis gibt Nettovorteil an die Gemeinden weiter
Geld aus Gemeindefinanzierungsgesetz wird von Kreisumlage abgezogen

Kreis Steinfurt. Das NRW-Kabinett hatte am 18. Januar einen neuen Entwurf für das Gemeindefinanzierungsgesetz beschlossen.

Seither ist für viele Kommunen – gerade im ländlichen Bereich – klar, dass sie mit deutlich weniger Geld aus dem Topf des kommunalen Finanzausgleichs rechnen müssen, als bisher erwartet.

Betroffen sind auch die Städte und Gemeinden im Kreis Steinfurt – anders als der Kreis selbst. Dem würde das Land nach jetzigem Entwurfsstand ein Plus von 2,6 Millionen Euro überweisen.

Dies hatte jetzt der interfraktionelle Arbeitskreis beim Kreis Steinfurt zum Thema seiner Sitzung gemacht. Unter fachlicher Beratung des Kämmerers Dr. Martin Sommer beschlossen die Kreispolitiker, dass der Nettovorteil des Kreises direkt den Kommunen zugute kommen solle. Die letzte Entscheidung darüber trifft der Kreistag, der am 4. April zusammenkommen wird.

Konkret werde nach Auskunft des Kämmerers der Betrag von der Kreisumlage abgezogen, sobald das Gesetz rechtskräftig geworden sei. Damit verringere sich entsprechend der Zahlbetrag von derzeit 155 Millionen Euro, den alle 24 Kommunen auf der Grundlage eines festgelegten Hebesatzes an den Kreis zahlen müssen.

Zum Hintergrund: Das Gemeindefinanzierungsgesetz regelt die Verteilung des kommunalen Anteils an den Gemeinschaftssteuern über die sogenannten Schlüsselzuweisungen. Damit soll ein Ausgleich der unterschiedlichen Finanzkraft im Verhältnis zu den kommunalen Bedarfen geschaffen werden.

Zur Ermittlung der Schlüsselzuweisungen werden so genannte „Grunddaten“ verwendet. Diese hatte die neue Landesregierung den neuesten statistischen Daten angepasst. Verschoben wurde auch die Gewichtung einzelner Parameter: Soziallasten fallen stärker ins Gewicht als zuvor, ebenso die Einwohnerzahlen. Gleichzeitig wurde der „fiktive Hebesatz“ angehoben – unabhängig davon, ob Städte und Gemeinden tatsächlich Steuern in dieser Höhe erheben.

Die Landräte der vier Münsterlandkreise – Warendorf, Coesfeld, Steinfurt und Borken – sowie der Oberbürgermeister der Stadt Münster hatten kürzlich an das Land appelliert, den Entwurf entscheidend zu überarbeiten. Sie kritisieren, dass das „ganze Münsterland zum großen Verlierer wird“, sollte das Gesetz wie im Entwurf beschlossen werden. Dann nämlich würden die Städte und Gemeinden des Münsterlandes im Vergleich zum Vorjahr rund 77 Millionen Euro weniger an Schlüsselzuweisungen aus Düsseldorf erhalten. Zahlreiche Kommunen würden in die Haushaltssicherung gezwungen.


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