Kreis Unna - Presse und Kommunikation

25. März 2011

Neue Zulassungsverordnung

Bald kleinere Motorradkennzeichen erlaubt

Kreis Unna. (PK) Pünktlich zum Beginn der neuen Saison gibt es eine gute Nachricht für alle Motorradfahrer: Zukünftig sind auch kleinere Kennzeichen am Heck erlaubt. Der Bundesrat hat mit einer Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung Mitte März den Weg dafür frei gemacht.

 

Motorradfahrer können nach Inkrafttreten der Verordnung Kennzeichen bis zu einer Minimalgröße von 18 x 20 Zentimeter auswählen. Durch die Verwendung der sogenannten verkleinerten Mittelschrift, wie sie bisher nur für Leichtkraftradkennzeichen zulässig war, ist der Platz auf den Kennzeichenschildern auch für längere Erkennungsnummern ausreichend.

 

Auslöser für den gesetzlichen Sinneswandel war das Ergebnis einer Untersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt). Diese ist beauftragt worden, Möglichkeiten zu prüfen, wie kleine Kennzeichentafeln eingeführt werden können, ohne die Verkehrssicherheit, speziell die Erkennbarkeit der Kennzeichen, zu beeinträchtigen.

 

„Nicht nur die Motorradfahrer, sondern auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kraftfahrzeug-Zulassungsstellen sind erfreut über die neue Verordnung. Sie trägt dazu bei, “Dampf aus dem Kessel zu nehmen“, bringt es Günter Sparbrod, Leiter des Fachbereiches Straßenverkehr des Kreises Unna auf den Punkt. Denn nicht selten verließen Motorradfahrer verärgert die Zulassungsstellen, weil ihnen aufgrund bisheriger gesetzlicher Regelungen ein Motorradkennzeichen in der Größe eines „Kuchenbleches“ zugeteilt werden musste.

 

Nach derzeitigen Planungen des Gesetzgebers können voraussichtlich bereits Anfang April dieses Jahres die neuen Regelungen in Kraft treten. Dann könnte den Wünschen der Motorradfahrer in vielen Fällen nachgekommen werden. Auch die Schilderhersteller müssen sich noch auf die absehbaren neuen Regelungen einstellen.

 

Einen kleinen Haken haben allerdings die neuen gesetzlichen Regelungen: Zwei- und dreistellige Erkennungsnummern bleiben zukünftig Motorradfahrern verweigert. Sie dürfen nur noch solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, für die eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet ist. Dies gilt insbesondere für Importfahrzeuge, bei denen die Anbringung eines anderen, längeren Kennzeichens aus baulichen Gründen nicht in Betracht kommt.

 

Weitere Informationen gibt es auch auf der Internetseite des Kreises unter www.kreis-unna.de (Wirtschaft & Verkehr – Straßen und Verkehr - Fahrzeugzulassung – Aktuelle Informationen).




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