Kreis Unna - Presse und Kommunikation

31. März 2011

Trotz Saisonstart

Einführung der „kleinen“ Kennzeichen lässt noch auf sich warten

Kreis Unna. (PK) Obwohl der Bundesrat die Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung am 18. März beschlossen hat, fehlt es zur Umsetzung der Verordnung leider noch an der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Daher können Motorradfahrer zurzeit noch nicht mit kleineren Kennzeichen in die Saison starten. Dies teilt die Zulassungsstelle des Kreises mit.

 

Trotzdem geht der Fachbereich Straßenverkehr von einer Veröffentlichung in nächsten Tagen aus. „Garantieren können wird das nicht. Wenn es nach uns ginge, könnten wir sofort loslegen und die kleineren Kennzeichen absiegeln“ so Günter Sparbrod, Leiter des Fachbereichs Straßenverkehr.

 

In den letzten zwei Wochen hat dieses Thema zu vielen Nachfragen in der Zulassungsstelle geführt. Die am häufigsten gestellten Fragen sind hier zusammengestellt. Weitere Informationen gibt es auch auf der Internetseite des Kreises unter www.kreis-unna.de.

 

Gibt es bereits einen konkreten Termin, ab dem die Zulassungsstelle die neuen Motorradkennzeichen siegeln darf?

Nein, die anzuwendende geänderte Fahrzeugzulassungsverordnung nebst Anlagen tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Wann diese Veröffentlichung erfolgt, ist noch nicht bekannt. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass dies in der 14. oder 15 Kalenderwoche erfolgt.

 

Kann ich mein altes Kennzeichenschild gegen ein Kennzeichenschild mit den neuen Größen tauschen?

Ja, wenn der Zulassungsstelle das alte Schild mit Zulassungsbescheinigung Teil 1 und einem Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung vorgelegt wird.

 

Gibt es Größenvorgaben bei den neuen Motorradkennzeichen?

Ja, die Mindestbreite beträgt immer 18 cm, die maximale Breite 22 cm. Die Schilderhöhe beträgt immer 20 cm. Ein Kennzeichenschild mit den Maßen 18 x 20 cm kann nur für ein Kennzeichen mit höchstens 4 Stellen hinter dem „UN“ verwendet werden. Sobald ein Saisonzeitraum auf dem Kennzeichenschild hinzukommt, muss ein Kennzeichenschild mit 20 x 20 cm verwendet werden. Oldtimerkennzeichen, also Kennzeichenschilder die zusätzlich mit dem Buchstaben H hinter den Ziffern versehen werden müssen, erfordern die Maximalgröße von 22 x 20 cm.

 

Kann ich auch ein Leichtkraftradkennzeichen bekommen?

Nein, diese Kennzeichen dürfen nur für Leichtkrafträder und für Zugmaschinen, die nicht schneller als 40 km/h fahren können, verwendet werden.

 

Wie hoch sind die Kosten für den Tausch des alten Kennzeichenschildes gegen ein neues Kennzeichenschild bei der Zulassungsstelle?

Die Verwaltungsgebühren hierfür betragen 4,10 Euro. Die Kosten für das Prägen des Kennzeichenschildes  müssen Sie noch hinzurechnen. Eine Umkennzeichnung, also die Zuteilung eines Kennzeichens mit neuer Buchstaben- und Zahlenkombination ist teurer und bedarf auch immer der Änderung der Fahrzeugpapiere.




Pressekontakt: Kreis Unna - Presse und Kommunikation, Susanne Kronenberg, Fon 02303 27-1113, E-Mail susanne kronenberg@kreis-unna.de

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