Söhrewald/Kreis Kassel. Das Jugendamt des Landkreises Kassel hat mit fünf verschiedenen Trägern die Kindertagespflegevermittlung im Kreis vertraglich geregelt. „Damit haben wir ein flächendeckendes Angebot für die Vermittlung von Kindertagespflegestellen“, informiert Ralph Kleppe, zuständiger Abteilungsleiter beim Jugendamt des Landkreises. Neu am Angebot ist, dass jetzt nicht mehr das Jugendamt die Anlaufstelle für suchende Eltern ist, sondern ein wohnortnahes Angebot von freien Trägern. Kleppe: „Uns ist es gelungen mit fünf regionalen Vermittlungsstellen einen Vertrag abzuschließen, der den freien Trägern finanzielle Sicherheit bietet und den Eltern Kontakte vor ihrer Haustür“.
Die Vermittlungsstellen beraten Eltern, Kindertagespflegepersonen und an einer Kindertagespflege Interessierte. „Wir kümmern uns aktiv um die Gewinnung von neuen Kindertagespflegepersonen“, berichtet Ilona Heisiep vom Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Kassel-Nordhessen, eine der fünf Vermittlungsstellen. Im Mittelpunkt der Arbeit steht natürlich die Vermittlung von Kindertagespflegepersonen und Eltern. Durch die lokale Verankerung der Vermittlungsstellen ist außerdem eine bessere Vernetzung der vorhandenen Angebote möglich. Vermittlungsstellen und Jugendamt haben großes Interesse daran, noch zusätzliche Tagesmütter und Tagesväter zu gewinnen.
Es gäbe im Landkreis noch weiße Flecken bei der Versorgung mit Tagesmüttern: „In Niestetal, Söhrewald und Reinhardshagen können wir noch zusätzliche Tagespflegepersonen gebrauchen“, ergänzt Kleppe.
„Wir haben einen Kriterienkatalog für neue Bewerber erarbeitet und wir führen regelmäßige Fortbildungsangebote durch“, so Jugendamtsmitarbeiter Kleppe weiter. Bei den vom Jugendamt anerkannten Tagespflegepersonen seien die Kinder „auf jeden Fall in guten Händen“. Die Vermittlungsstellen übernehmen die Erstberatung der Interessenten, die Fachstelle Kindertagespflege des Jugendamts entscheidet dann über das weitere Vorgehen. Kleppe: „Hier geht es insbesondere um den Qualifizierungsbedarf“. Vor der Zulassung als Kindertagespflegeperson findet in allen Fällen ein Hausbesuch durch die Vermittlungsstellen statt. „Außerdem unterstützen wir die Tagesmütter und Tagesväter fachlich und führen regelmäßige Treffen zum Austausch durch“, informiert Heisiep.
Die regionalen Vermittlungsstellen sind
- das Mütterzentrum Hofgeismar (Tel.: 05671/925564; zuständig für die Kommunen Bad Karlshafen, Calden, Grebenstein, Hofgeismar, Immenhausen, Liebenau, Oberweser, Reinhardshagen, Trendelburg und Wahlsburg),
- der Kreisverband Kassel-Wolfhagen des Deutschen Roten Kreuzes (Tel.: 05692/994022; zuständig für die Kommunen Bad Emstal, Breuna, Habichtswald, Naumburg, Wolfhagen und Zierenberg),
- die Sternschnuppe Vellmar (Tel.: 0561/825929; zuständig für die Kommunen Ahnatal, Espenau, Fuldatal und Vellmar),
- der Tagesmütterverein Baunatal-Schauenburg (Tel.: 0561/9492875; zuständig für Baunatal und Schauenburg) und
- der Regionalverband Kassel-Nordhessen des Arbeiter-Samariter-Bundes (0561/5105507; zuständig für die Kommunen Fuldabrück, Helsa, Kaufungen, Lohfelden, Nieste, Niestetal und Söhrewald).
Hintergrund:
Die Qualität und Professionalität der Kindertagespflege steht seit 2003 im Mittelpunkt der Arbeit des Jugendamtes des Landkreises Kassel.
Im Kreis wurden im letzten Jahr knapp 21 Prozent aller Kleinkinder zwischen 0 und 3 Jahren betreut – das sind für den Landkreis rund 1000 Plätze. Ein Drittel diese Plätze werden von Tagesmüttern beziehungsweise den drei Tagesvätern im Landkreis Kassel abgedeckt. Der externe Betreuungsbedarf wird kreisweit auf rund 1.800 Kinder allein in dieser Altersgruppe geschätzt. Aktuell sind beim Kreis 167 anerkannte Tagespflegepersonen gemeldet.
Die Betreuung in der Tagespflege bietet für Kinder Sicherheit, Kontinuität und Individualität und das alles in der Regel in räumlicher Nähe zum Elternhaus. Gesetzliche Grundlage der Tagespflege ist das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG). Mit diesem Gesetz wurde die Kindertagespflege als Betreuungsform aufgewertet stellt der Betreuung in Kindertageseinrichtungen gleichgestellt. Durch das im Oktober 2005 in Kraft getretene Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) wurden die Anforderungskriterien an die Kindertagespflegepersonen gesetzlich festgeschrieben. Unter bestimmten Voraussetzungen gelte eine Erlaubnispflicht für die Kindertagespflege. Jeder, der Kinder außerhalb der Wohnung ihrer Eltern mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt und länger als drei Monate betreuen will, benötigt dazu eine Erlaubnis. Die Kindertagespflegepersonen müssen fachlich und persönlich geeignet, zur Kooperation mit den Eltern, anderen Tagespflegepersonen und dem Jugendamt bereit sein, sowie Räume vorweisen, in denen Kinder altersgerecht betreut werden können. Die fachliche Eignung kann man in Qualifizierungskursen des Jugendamtes erwerben. In den Kursen werden die Betreuer durch gezielte Qualifizierungsmaßnahmen auf ihre verantwortungsvolle Tätigkeit vorbereitet. Außerdem wurden im Landkreis Kassel Qualitätskriterien für die Tagespflege aufgestellt. Damit sollen stabile Betreuungsverhältnisse für alle Beteiligten erreicht werden. Diese hohen Qualitätsansprüche sind erforderlich, um das Vertrauen in die Kompetenz der Betreuer bei den beteiligten Eltern zu stärken.
Für Fragen rund um die Tagespflege ist Ralph Kleppe, Jugendamt des Landkreises Kassel, Wilhelmshöher Allee 19–21, 34117 Kassel, Telefon: 0561/1003-1334 der richtige Ansprechpartner.
Pressekontakt: Pressestelle LANDKREIS KASSEL, Harald Kühlborn
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