
Der Besuch des Erhebungsbeauftragten wird den ausgewählten Haushalten in den nächsten Tagen per Post angekündigt. Die Bewohner sind verpflichtet, Auskunft zu geben, müssen die Fragen aber nicht an der Haustür beantworten. Sie können den Fragebogen ausfüllen und per Post zurückschicken oder online Antworten geben. Verweigern ausgewählte Haushalte die Auskunft, droht ein Zwangsgeld in Höhe von 300 Euro. Die persönlichen Informationen unterliegen strengsten Datenschutz- und Sicherheitsbestimmungen und werden nicht weitergegeben.
Die anonymen Daten dienen ausschließlich statistischen Zwecken. So ergeben sich unter anderem die amtlichen Einwohnerzahlen der Städte und Gemeinden, die für die Berechnung des kommunalen Finanzausgleiches oder die Wahlkreiseinteilung eine Rolle spielen. Die Ergebnisse helfen auch bei Planungen für die Zukunft. Auf Basis des Zensus lässt sich die künftige Bevölkerungsstruktur prognostizieren. Die ist wichtig, um zum Beispiel den notwendigen Bedarf an Krankenhäusern, Altenheimen, Schulen, Kindergärten und anderen Bildungseinrichtungen zu ermitteln.
Bei Fragen zum Zensus gibt die Erhebungsstelle des Kreises Steinfurt, unter Telefon 02551/69-5101 oder 02551/69-5102 Auskunft.