Der Magdeburger Seniorenbeirat lädt für Mittwoch, den 4. Mai, zu seiner zweiten Sitzung ein. Beginn ist um 13.00 Uhr im Alemannzimmer des Alten Rathauses. Interessierte Magdeburgerinnen und Magdeburger sind dazu herzlich willkommen.
Auf der Tagesordnung steht unter anderem die Wahl eines neuen Vorsitzenden. Sie wird notwendig, weil die bisherige Vorsitzende zurückgetreten ist. Nach dem Austritt eines weiteren Mitgliedes ist der Beirat durch das Nachrücken von Dr. Martin Schmidt und Ulrich Bartelmann nun wieder vollzählig.
Weitere Tagesordnungspunkte sind Stellungnahmen zu Bebauungsplänen und aktuelle seniorenpolitische Themen, wie das Projekt „Seniorenfreundliche Kommunalverwaltung“.
Der Seniorenbeirat hat die Aufgabe, sich für die Belange älterer Bürgerinnen und Bürger einzusetzen und dafür Sorge zu tragen, dass diese in der Arbeit des Stadtrates und der Verwaltung eine angemessene Berücksichtigung finden. Neben den öffentlichen Sitzungen bietet der Seniorenbeirat in seinem Büro im Alten Rathaus, Raum 045, donnerstags von 10.00 bis 12.00 Uhr eine wöchentliche Sprechstunde an.
Hintergrund
Rechtliche Grundlage für die Gründung des Magdeburger Seniorenbeirates ist eine entsprechende Satzung, die der Stadtrat im Mai 2010 beschlossen hatte. Diese stattet den Seniorenbeirat mit weitreichenden Kompetenzen und wichtigen Aufgaben aus. So kann der Beirat Stellungnahmen zu Vorhaben der Stadt einbringen, die für die älteren Einwohner von Bedeutung sind. Außerdem hat der Seniorenbeirat über seinen Vorsitz Rederecht im Stadtrat und seinen Ausschüssen.
Weiterhin soll der Beirat in die städtischen Fachplanungen einbezogen werden, die für ältere Menschen wichtig sind, wie z. B. zur barrierefreien Gestaltung des öffentlichen Raums, zum Wohnungsbau und zur Wohnumfeldgestaltung sowie zur sozialen Infrastruktur.
Um einen Sitz im Magdeburger Seniorenbeirat konnten sich alle Frauen und Männer bewerben, die ihren Hauptwohnsitz in Magdeburg haben. Die Bestellung des Seniorenbeirates erfolgt jeweils für die Dauer einer Wahlperiode des Stadtrates. Eine Mindestaltersgrenze besteht nicht.