
Kreis Steinfurt. Der Kreis Steinfurt wird auch 2011 wieder einen Kulturpreis vergeben. Bei dem Kulturpreis des Kreises Steinfurt handelt es sich um einen Ehrenpreis, der mit 2.500 € dotiert vorrangig für Kulturschaffende gedacht ist, die mit ihrer Arbeit einen besonderen Beitrag zur Bereicherung des Kulturlebens im Kreis Steinfurt geleistet haben. Der Preis soll alle Bereiche des kulturellen Schaffens, wie Literatur, Theater, Tanz, Musik, bildende Kunst, umfassen. Kulturelle Leistungen auf dem Gebiet der Heimat- und Brauchtumspflege werden ausgenommen, da der Landrat hierfür einen speziellen Wanderpreis vergibt. Der Kulturpreis des Kreises Steinfurt kann sowohl an Einzelpersonen als auch an Gruppen verliehen werden. Mit dem Preis sollen in erster Linie künstlerische Leistungen (kulturelle Gesamtleistung oder in Ausnahmefällen auch ein Einzelwerk, keine Kulturveranstalter) gewürdigt werden, die in überwiegendem Maße Auswirkungen auf das Kulturleben im Kreis Steinfurt haben. Dabei sind auch Bewerber zulässig, deren Wohnsitz nicht innerhalb des Kreisgebietes liegt. Über die Vergabe des Kulturpreises entscheidet der Schul-, Kultur- und Sportausschuss des Kreises Steinfurt. Vorschläge für den Kulturpreis können von Einzelpersonen oder Institutionen gemacht werden; die Städte und Gemeinden haben darüber hinaus ein eigenes Vorschlagsrecht. Die Vorschläge sind versehen mit einer schriftlichen Darstellung zur Person, einer ausführlichen Begründung zu der zu würdigenden Leistung sowie mit entsprechendem Begleitmaterial (wie Fotos, Dias, Ton- und Bildträger; Auftritts-, Veranstaltungs- und Ausstellungsterminen, soweit bekannt, bitte möglichst frühzeitig mitteilen) bis 27. Juni an die Stadt- und Gemeindeverwaltung des Ortes zu richten, in dem der Vorgeschlagene wohnt. Bei auswärtigen Bewerbern ist die Wohnsitzgemeinde des Vorschlagenden zuständig. Die Städte und Gemeinden prüfen die Bewerbungen auf Zulässigkeit im Sinne der Richtlinien und auf Vollständigkeit. Sie können ergänzende Informationen hinzufügen und leiten die Unterlagen bis zum 18. Juli an die Kulturverwaltung des Kreises Steinfurt, Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt, weiter. Bewerbungen aus den Vorjahren werden - sofern sie den Vergaberichtlinien entsprechen – in eine Vorschlagsliste für die folgenden fünf Jahre aufgenommen und sind, wenn nötig, von dem Vorschlagenden zu aktualisieren. Die Richtlinien zur Vergabe des Kulturpreises sind im Internet unter
, einzusehen.