
Die Erhebungsbeauftragten fragen beispielsweise nach Alter, Familienstand, Bildung, Beruf und ausgeübter Tätigkeit. Die Haushalte können den Fragebogen auch selbst ausfüllen und ihn per Post an die Erhebungsstelle des Kreises zurückschicken. Eine weitere Möglichkeit ist, die Fragen online zu beantworten.
Die ausgewählten Haushalte sind nach dem Bundesstatistikgesetz und dem Zensusgesetz verpflichtet, Auskunft zu erteilen. Wer sich weigert, muss mit einem Zwangsgeld in Höhe von 300 Euro rechnen. Kann der angekündigte Termin nicht eingehalten werden, ist das kein Problem. Es genügt ein Anruf bei dem auf der Ankündigungskarte genannten Erhebungsbeauftragten. Mit ihm kann ein neuer Termin vereinbart werden.
Im Rahmen des Zensus 2011 werden auch alle Gebäude- und Wohnungseigentümer angeschrieben. IT.NRW, das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen, befragt die Eigentümer zur Art und Größe ihres Gebäudes, zur Anzahl der Räume im Gebäude, zur Nutzung und zur Ausstattung wie beispielsweise Heizungsart. Auch bei dieser Befragung besteht eine Auskunftspflicht.
Bei beiden Befragungen gilt: die Antworten unterliegen strengsten Datenschutz- und Sicherheitsbestimmungen und werden nicht weitergegeben. Sie dienen ausschließlich statistischen Zwecken.
Fragen zum Zensus 2011 beantwortet die Erhebungsstelle des Kreises Steinfurt, Telefon 02551/69-5101 oder 02551/69-5102.
Bei Fragen zur Gebäude- und Wohnungszählung wenden sich die ausgewählten Eigentümer an die auf dem Fragebogen aufgedruckte Telefonnummer.