09. Mai 2011.
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit besteht im Landkreis Leer eine hohe Waldbrandgefahr. Für das gesamte Kreisgebiet gilt die Waldbrandstufe 4 von 5. Deshalb weist das Ordnungsamt des Landkreises Leer darauf hin, dass beim Betreten der Wälder größte Vorsicht angebracht ist.
Ganz besonders ist zu beachten, dass das Rauchen und Grillen sowie das Entzünden von Feuern verboten ist. Straßen, befahrbare Wege sowie markierten Wander- und Reitwege sollten nicht verlassen werden. Weiterhin ist es nicht erlaubt, außerhalb gekennzeichneter Parkplätze zu halten oder zu parken. Durch einen heißen Katalysator kann sich trockenes Gras in wenigen Sekunden entzünden. Waldwege sollten als Zufahrten für die Feuerwehr freigehalten werden.
Verstöße gegen die „Verordnung des Landkreises Leer zur Verhütung von Waldbränden“ können mit Geldbußen bis zu 5000 Euro geahndet werden. Die Kreisverwaltung Leer appelliert, die Bestimmungen einzuhalten, um Wald-, Moor- und Flächenbrände zu verhindern und Schäden von der Umwelt abzuhalten.
Die Verordnung:
http://www.landkreis-leer.de/media/custom/13_977_1.PDF?1304948627
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