Kreis Unna - Presse und Kommunikation

18. Mai 2011

Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket

Anträge noch bis 30. Juni möglich

Kreis Unna. (PK) Die Frist für Anträge auf rückwirkende Gewährung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket soll für Leistungsempfänger nach dem SGB II bis einschließlich 30. Juni 2011 verlängert werden. Darauf weist der Fachbereich Arbeit und Soziales des Kreises Unna hin. Es wird davon ausgegangen, dass Bundestag und Bundesrat dem Vorschlag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales folgen und der Fristverlängerung zustimmen werden.

 

„Das bedeutet, dass Leistungsempfänger nach dem SGB II (Hartz IV) Kosten, die in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Mai 2011 (bislang 31. März 2011) entstanden sind, nunmehr noch bis zum 30. Juni 2011 geltend machen können“, so Stefan Eggert, Koordinator für Bildung und Teilhabe beim Kreis Unna.

 

Für Eltern oder junge Erwachsene, die einen zusätzlichen Kinderzuschlag von der Familienkasse erhalten oder im Wohngeldbezug stehen, besteht keine Antragsfrist für rückwirkende Leistungen. Voraussetzung ist hier, dass Kinderzuschlag oder Wohngeld in dem rückliegenden Zeitraum, in dem Bildungs- und Teilhabeleistungen beansprucht werden, tatsächlich gezahlt wurde. Die rückwirkende Gewährung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket ist jedoch auf den Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis 31. Mai 2011 beschränkt.

 

Beantragt werden kann eine Unterstützung bei der Beschaffung von Schulsachen, bei Ausflügen und Klassenfahrten, für Nachhilfeunterricht, für die Schülerbeförderung oder das Mittagessen in Schule, Kindergarten, Kindertagespflege oder Hort. Für die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung werden rückwirkend monatlich pauschal Aufwendungen in Höhe von 26 Euro berücksichtigt. Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben beläuft sich der berücksichtigungsfähige Betrag auf monatlich 10 Euro.

 

Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld können ihre Anträge in allen Dienststellen des Jobcenters Kreis Unna abgeben. Bei Bezug von Sozialhilfe nach dem SGB XII und bei Leistungen an Kinder und Jugendliche, für die es Wohngeld oder einen Kinderzuschlag gibt, können die Anträge bei den örtlichen Wohngeldstellen, in den Bürgerämtern und/oder Sozialämtern gestellt werden. Die Anträge können jedoch auch direkt an den Kreis Unna übersandt werden.

 

Die Familienkassen in Ahlen und Dortmund nehmen Anträge für Empfänger von Kinderzuschlag und Wohngeld nur noch bis zum 31. Mai 2011 entgegen.

 

Wer Fragen hat, kann sich an Jan Stefan Eggert als Koordinator des Bildungs- und Teilhabepaketes beim Kreis Unna wenden. Er ist unter Tel. 0 23 03 / 27 40 57 oder per Mail an JanStefan.Eggert@kreis-unna.de zu erreichen. Hilfe gibt es auch bei Ursula Grewe, Sachgebietsleiterin Soziale Sicherung, Tel. 0 23 03 / 27 20 57; E-Mail: Ursula.Grewe@kreis-unna.de. Informationen gibt es auch auf Internetseite des Kreises unter www.kreis-unna.de.




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