Presseinformation

Nr. 178 Steinfurt, 19. Mai 2011


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Angekündigtes Faltblatt zum „Unterhaltsrecht“ liegt vor
Neues Recht im Überblick / Bezug über Gleichstellungsbeauftragte im Kreisgebiet

Kreis Steinfurt. Das Unterhaltsrecht brachte nach seiner Neuregelung 2008 einige Änderungen mit sich. Seither ist grundsätzlich jeder selbst für seinen Unterhalt zuständig, während minderjährige Kinder beim Unterhalt Vorrang haben. Eine Übersicht dazu gibt das Faltblatt „Unterhaltsrecht“, das ab sofort über die Gleichstellungsbeauftragten der Städte und Gemeinden im Kreisgebiet verteilt wird.

Für viele Geschiedene oder lange in Trennung lebende Ehegatten brachte die Reform erhebliche Nachteile. Gerade letztere müssen im Zweifel nach dem neuen Unterhaltsrecht Abstriche hinnehmen, während Kinder profitieren.

Das Faltblatt informiert unter anderem über die Voraussetzungen beim Unterhaltsanspruch, den Kindesunterhalt, Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, Ehegattenunterhalt und den Rangverhältnissen.

„Neu hat der Gesetzgeber geregelt, dass eine Vereinbarung über Unterhaltszahlungen nach der Scheidung notariell beurkundet werden muss. Mündliche oder schriftliche Vereinbarungen, also zum Beispiel Verzichte, sind unwirksam“, so Anni Lütke Brinkhaus, Gleichstellungsbeauftragte bei der Kreisverwaltung Steinfurt.

Das Faltblatt zum Unterhaltsrecht kann bei den Gleichstellungsbeauftragten in den Kommunen und beim Kreis Steinfurt, Anni Lütke Brinkhaus, Telefon: 02551 / 69-2116 angefordert werden.


Pressekontakt: Silke Wesselmann, Tel.: 02551/ 69-2167