Kreis Unna. (PK) Die Bundesregierung plant die Einführung einer „Restaurant-Ampel“, die den Verbrauchern Auskunft über die Hygiene in gastronomischen Betrieben geben soll. Im Vorfeld dazu wird Betrieben offensichtlich angeboten, sich selbst zu beurteilen und diese Eigenbewertung gegen Geldzahlung in einer Datenbank veröffentlichen zu lassen. „Dies hat mit der geplanten amtlichen Bewertung der Betriebe im Rahmen des Transparenzsystems absolut nichts zu tun“, unterstreicht Dr. Anja Dirksen vom Kreis Unna.
Dr. Dirksen ist beim Kreis unter anderem für die Lebensmittelüberwachung verantwortlich. Sie weist darauf hin, dass das von der Bundesregierung geplante Gesetz für das Hygienebarometer noch nicht in Kraft ist. Außerdem erinnert sie an einen wichtigen Aspekt des Verbraucherschutzes: „Die amtliche Überprüfung eines Betriebes darf nur durch die Lebensmittelkontrolleure und Tierärzte des Kreises Unna durchgeführt werden. Auch das Hygienebarometer wird – wenn es gesetzlich verankert ist - hier im Kreis nur durch die auch für die Lebensmittelüberwachung zuständige Veterinärbehörde ausgestellt. Käuflich ist es auf gar keinen Fall.“
Wer unsicher ist, ob er einen Lebensmittelkontrolleur vor sich hat, sollte sich den Dienstausweis vorzeigen lassen. Sollten dennoch Zweifel bestehen, kann man sich beim Kreis an die Rufnummer 02303 27-2139 im Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz wenden.