1.
Energetische Sanierung der Hauptschule/Förderschule Norden, 3. Bauabschnitt; Auftragsvergabe Dachdeckerarbeiten
Der Verwaltungsausschuss hat den Auftrag der Dachdeckerarbeiten (Werktrakt) für die Hauptschule/Förderschule Norden zum Angebotspreis der öffentlichen Ausschreibung vergeben.
Die Dachdeckerarbeiten beinhalten eine wärmetechnische Sanierung des Daches, die aus dem Förderprogramm des Landes „Investitionspakt 2008“ bezuschusst wird sowie die Erneuerung der Dachhaut.
Die zusätzliche Sanierung der Dachhaut ist neben der energetischen Sanierung erforderlich, damit die Wärmedämmung durch die Leckagen am Flachdach nicht beschädigt wird.
Die Maßnahme zur energetischen Sanierung/Dachdeckerarbeiten hat einen Gesamtumfang von über 180.000 Euro.
2.
Auftragsvergaben für die naturwissenschaftlichen Räume im Schulzentrum Wildbahn;
1) Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär- und Elektroarbeiten
2) Lüftungsanlage Physik- und Nebenräume
Die Installation der Heizungs- Sanitär- und Lüftungsanlage sowie die Elektroarbeiten für 3 naturwissenschaftliche Räume und 2 Vorbereitungsräume im Schulgebäude Wildbahn wurden öffentlich ausgeschrieben.
Der Verwaltungsausschuss hat die Aufträge mit einem Gesamtvolumen von 160.000 € an Firmen aus der Region vergeben.
3.
Anpassung des Zuschusses für die Lesenester und Mathestübchen
Der Verwaltungsausschuss hat beschlossen, dem Verein Kinnerwark e. V.“ Aurich, als Nachfolgeträger des sich zum Sommer auflösenden bisherigen Trägers „Zusammen e.V.“ der Lesenester und Mathestübchen in Norden (Grundschule Im Spiet und Kirchstraße) einen jährlichen Zuschuss in Höhe von bis zu 8.000 Euro zu gewähren. Die Stadt Norden verdoppelt damit seinen jährlichen Zuschuss.
Die Lesenester und Mathestübchen haben sich seit ihrer Einrichtung im Jahr 2005 stetig vergrößert und es werden in Norden zur Zeit ca. 100 Grundschulkinder betreut, die eine Lese-, Rechtschreib- oder Rechenschwäche haben.
Durch die stetige Vergrößerung der Lesenester und Mathestübchen haben sich die Personalkosten erhöht, so dass eine Anpassung des jährlichen Zuschusses durch die Stadt Norden erforderlich geworden war.
4.
Aufhebung des Linksabbiegeverbots von der Osterstraße in die Kleine Mühlenstraße
Mit Schreiben vom 04.11.2009 hat die Gruppe der Allianz im Rat der Stadt Norden beantragt, das Linksabbiegeverbot von der Osterstraße in die Kleine Mühlenstraße aufzuheben. Zu diesem Antrag hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 18.02.2010 (Vorlage: 0932/2009/3.3) die Durchführung eines sechsmonatigen Verkehrsversuchs beschlossen, mit dem am 02.04.2010 begonnen wurde. Da zwischenzeitlich in dem betreffenden Bereich das Gebäude der Firma Ceka abgebrochen und neu aufgebaut wurde, ist der Verkehrsversuch in Abstimmung mit der Polizeibehörde und der Verwaltungsspitze einvernehmlich verlängert worden, weil durch die baustellenbedingten häufigen Straßensperrungen keine verlässlichen Zahlen im Hinblick auf das veränderte Verhalten der Verkehrsteilnehmer zu ermitteln waren.
Die durchgeführten Verkehrszählungen vor Beginn des Verkehrsversuches (mit Linksabbiege-verbot) und während des Versuches (linksabbiegen erlaubt) haben folgende 24 h / Quer-schnittsbelastungen mit Kraftfahrzeugen in den Bereichen Osterstraße (Höhe CEKA-Kaufhaus) und Kleine Mühlenstraße ergeben:
M i t Linksabbiegeverbot (Zählung Anfang März 2010)
Osterstraße vor CEKA Kleine Mühlenstraße
3.626 Kfz / 24h 4.110 Kfz / 24h
o h n e Linksabbiegeverbot (Zählung Ende Januar 2011)
Osterstraße vor CEKA Kleine Mühlenstraße
3.182 Kfz / 24h 3.936 Kfz / 24h
Bei den angegebenen Zahlen handelt es sich um gemittelte Werte der jeweils über mehrere Tage durchgeführten Verkehrszählungen.
Entgegen den Erwartungen ist als Ergebnis der Zählungen festzustellen, dass sich das Verkehrsaufkommen in der Osterstraße (Teilstrecke zwischen Am Markt und Kleine Mühlenstraße/Neuer Weg) durch die Möglichkeit nach links abzubiegen nicht erhöht hat. Tatsächlich ist sogar ein Rückgang des Verkehrsaufkommens (s. o.) zu verzeichnen.
Da ein Unfallgeschehen während der Dauer des Verkehrsversuches bisher nicht zu verzeichnen ist und es offenbar auch nicht zu unverträglichen Staus für den nach links abfließenden Verkehr in der Osterstraße gekommen ist, empfiehlt die Verwaltung das Abbiegen von der Osterstraße nach links in die Kleine Mühlenstraße dauerhaft zuzulassen. Die zuständige Polizeibehörde hat hierzu bereits ihr Einvernehmen erteilt.
Der Verwaltungsausschuss hat beschlossen:
Das Abbiegen nach links, von der Osterstraße in die Kleine Mühlenstraße, ist für sämtliche Verkehrsteilnehmer durch verkehrsbehördliche Anordnung dauerhaft zu gestatten.
5.
Öffnung Burggraben für Zweirichtungsverkehr und Restausbau Bahnhofstraße
Auftragsvergabe von Straßen-, Tiefbau- und Markierungsarbeiten
Im Zuge der öffentlichen und privaten Neubauarbeiten zum südlichen Stadteingang sind diverse Terminarbeiten bis zur geplanten Eröffnung des Einkaufszentrums „Norder Tor“ (Frühjahr 2012) zu realisieren.
Unter anderem ist in einem Verkehrsversuch ab dem 01.08.2011 die „Öffnung des Burggraben für den Zweirichtungsverkehr“ vom Knoten Bahnhofstraße / Im Horst / Am Fridericussiel bis zum geplanten „Hafenkreisel“ – sprich Knoten Burggraben / Am Hafen durchzuführen.
Wegen Gleichartigkeit der Arbeiten für den geplanten Verkehrsversuch mit den geplanten Arbeiten für den „Rückbau Bahnhofstraße wurden beide Maßnahmen in einer beschränkten Ausschreibung zusammengefasst.
Der Verwaltungsausschuss hat die Aufträge in einem Gesamtumfang von mehr als 85.000 Euro für die Arbeiten für den geplanten Verkehrsversuch „Öffnung Burggraben für den Zweirichtungsverkehr“ vom Knoten Bahnhofstraße / Im Horst bis zum Knoten Burggraben / Am Hafen und für die Arbeiten für die Neumarkierung und Beschilderung mit Herstellung von 2 Verkehrsmittelinseln für die Sparvariante zum 2. Bauabschnitt „Restausbau der Bahnhofstraße bis zur Umgehungsstraße B 72 neu“ an eine Norder Firma vergeben.
Die Bürgermeisterin
In Vertretung
gez.
Eilers
Erster Stadtrat