Pressemitteilung vom05. August 2011
Wespenplage kein Freibrief zum Töten
Wolfhagen/Kreis Kassel.

Bei der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) des Landkreises Kassel in Wolfhagen steht das Telefon nicht still: Besorgte Bürger wenden sich mit ihren Anfragen wegen Problemen mit Wespen, Bienen und Hornissen an die amtlichen Naturschützer. „Auch bei nicht besonders geschützten Tierarten wie den Wespen greift der allgemeine Schutz der Lebewesen durch das Bundesnaturschutzgesetz“, weist UNB-Leiter Heinz Nehm weist auf die Rechtslage hin. Ohne „vernünftigen Grund“ dürften daher auch Wespen nicht getötet werden. Nehm: „Dies können hygienische Gründe sein oder eine nachgewiesene Insektenstichallergie, Schäden an der Gebäudesubstanz oder eine erhebliche Belästigung, wenn das Einflugloch ungünstig liegt“.

Andere wespenähnliche Insekten wie Hornissen und alle Bienen- und Hummelarten stehen unter besonderen Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes. Will man diesen Insekten „zu Leibe rücken“, muss immer zuerst ein Antrag bei der Unteren Naturschutzbehörde gestellt werden. „Wird das Nest frühzeitig entdeckt, ist manchmal noch eine Umsiedlung möglich,“ berichtet Nehm. Nur in begründeten Einzelfällen wird bei den besonders geschützten Arten durch eine sogenannte Befreiung eine Abtötung erlaubt. „Wer sich also nicht sicher ist, ob sich eine Wespe oder eine Biene bei ihm eingenistet hat, sollte sich fachmännisch beraten lassen“, so Nehm weiter.

Ansprechpartner bei der Naturschutzbehörde in Wolfhagen ist Roman Krettek, Tel.: 05692/987-3104, Mail: roman-krettek@landkreiskassel.de.



Pressekontakt: Pressestelle LANDKREIS KASSEL, Harald Kühlborn

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