Landeshauptstadt Magdeburg: PRESSEINFORMATIONEN

Magdeburg, 07. November 2011

Landeshauptstadt Magdeburg erstellt Aktionsplan zur Behindertenrechtskonvention

Workshop mit Betroffenen am 8. November im Gesellschaftshaus

Ottostadt Magdeburg.

Am 8. November 2011, ab 17 Uhr, begrüßt Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper gemeinsam mit dem Minister für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt Norbert Bischoff die Teilnehmer des Workshops „Magdeburger Aktions- bzw. Maßnahmenplan zur Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderungen“. Bei der Veranstaltung im Gesellschaftshaus wird darüber beraten, wie die Leitlinien der Behindertenrechtskonvention der Vereinten  Nationen in Magdeburg umgesetzt werden können.

 

Entsprechend eines Stadtratsbeschlusses vom 11. November 2010 erarbeitet die Stadtverwaltung derzeit einen Aktionsplan zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen für die Landeshauptstadt Magdeburg. Dieser wird nach seiner Fertigstellung als Entwurf dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Der stattfindende Workshop „Magdeburger Aktions- bzw. Maßnahmenplan zur Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderungen“, an dem neben Sozialminister Norbert Bischoff und Oberbürgermeister Dr. Trümper auch Vertreter der Stadtverwaltung, der kommunalen AG Menschen mit Behinderungen sowie von Verbänden und Vereinen teilnehmen, ist ein wichtiger Schritt auf diesem Weg.

 

Eine Arbeitsgruppe unter Federführung der Stabsstelle Jugendhilfe-, Sozial- und Gesundheitsplanung hat dazu bereits in den vergangenen Monaten Leitlinien erarbeitet und Handlungsfelder abgesteckt. Diesen Handlungsfeldern sollen jetzt zahlreiche Maßnahmen zugeordnet werden, mit denen die Landeshauptstadt die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen entsprechend den Anforderungen der UN-Konvention gestalten will. Es geht dabei um spezielle Beratungsangebote, die Verbesserung der Barrierefreiheit und der kommunalen Infrastruktur. Weitere Themen sind der Zugang zu Bildung, Kultur und Freizeitangeboten, barrierefreie Information und Kommunikation und die Vertretung der Interessen von Menschen mit Behinderungen in der Stadt. Beschrieben werden sollen sowohl ständige Aufgaben als auch spezielle Vorhaben.

 

 

 

Hintergrund:

Am 26. März 2009 trat die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen auch für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft, nachdem sie im Dezember 2008 von Bundestag und Bundesrat ratifiziert worden war. Die Konvention ist damit geltendes Recht. Ihr entgegenstehende Bestimmungen und Verhältnisse müssen sukzessive verändert bzw. angepasst werden.

 

So fordert die Konvention in Artikel 9 die Gewährleistung der uneingeschränkten Zugänglichkeit zu allen Elementen der physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation sowie zu allen öffentlichen Einrichtungen und Diensten.

 

Gefordert wird zudem ein inklusives Bildungssystem, das behinderten Schülerinnen und Schülern den Besuch der regulären allgemeinbildenden Schulen garantiert, statt sie in Sonderschulen zu verweisen. Die Konvention beinhaltet zudem Artikel über den gleichberechtigtem Zugang zu Arbeit und Beschäftigung und die Sicherung eines angemessenen Lebensstandards und sozialen Schutzes.

 

In Sachsen-Anhalt leben derzeit ca. 171.300 anerkannte Schwerbehinderte
(7,2 % der Bevölkerung). In der Landeshauptstadt sind mit Stand vom Dezember 2010 rund 17.600 Menschen amtlich als Schwerbehinderte anerkannt (7,6 %), einschließlich der Behinderten mit einem Grad der Behinderung (GdB) unter 50 sind bis zu 25.000 Menschen betroffen (11 %).

 

Von den Magdeburger Schwerbehinderten sind rund 10.000 in ihrer Mobilität wesentlich beeinträchtigt, über 1.000 von ihnen sind auf einen Rollstuhl angewiesen. 332 sind blind, 206 gehörlos und ca. 4.300 haben Anspruch auf die Mitnahme einer Begleitperson im ÖPNV. Als hilflos gelten ca. 2.100 Menschen.

 

Rund 60 % der Betroffenen sind bereits 65 Jahre und älter, während nur 2 % jünger als 18 Jahre sind. 53,3 % der Behinderten sind weiblich.

 

An den beiden Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sind rund 900 Betroffene beschäftigt. Fast 900 Menschen mit Behinderungen leben in stationären Einrichtungen (Heime bzw. Wohnstätten an den Werkstätten). Etwa 6.000 Magdeburger sind pflegebedürftig, rund 2.600 von ihnen werden in stationären Einrichtungen gepflegt, die übrigen in der Familie oder von ambulanten Pflegediensten.

 

An der kommunalen AG Menschen mit Behinderungen beteiligen sich Mitglieder von Behindertenverbänden und -vereinen, Stadträte, Mitarbeiter von Fachbereichen der Stadtverwaltung sowie engagierte, persönlich betroffene Aktive. Die AG war 1999 als beratendes Gremium und Forum für die Belange behinderter Menschen gegründet worden.

 

Ansprechpartner für Rückfragen:

Dr. Ingo Gottschalk, Stabsstelle Jugendhilfe-, Sozial- und Gesundheitsplanung, Tel. 0391/ 5403104

Hans-Peter Pischner, Behindertenbeauftragter, Tel. 0391/ 5402342




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