Landeshauptstadt Magdeburg: PRESSEINFORMATIONEN

Magdeburg, 15. November 2011

Magdeburger Ernst Einecke wird erster Grabstättenpate auf dem Westfriedhof

Beigeordneter überreichte Patenschaftsurkunde

Ottostadt Magdeburg.

 

Der Stadtfelder Ernst Einecke ist der erste Magdeburger, der eine Patenschaft und damit ein Nutzungsrecht für eine der kunstvollen historischen Grabstätten auf dem Westfriedhof erworben hat. Die Patenschaftsurkunde überreichten heute der Beigeordnete für Finanzen und Vermögen Klaus Zimmermann und die Leiterin des Eigenbetriebes Stadtgarten und Friedhöfe Magdeburg (SFM) Simone Andruscheck.

 

„Ernst Einecke trägt damit aktiv zum Erhalt eines wertvollen Kulturgutes bei“, freut sich der Beigeordnete Klaus Zimmermann über das finanzielle und persönliche Engagement. „Magdeburgerinnen und Magdeburger, die ebenfalls Pate für eine historische Grabstätte werden möchte, können sich gern an den Eigenbetrieb Stadtgarten und Friedhöfe wenden.“

 

Ziel dieser Patenschaften ist es, historische Grabstätten auf dem Süd- und Westfriedhof langfristig zu erhalten. Dadurch sollen die aufwendigen und kunstvollen Grabmale Teil der Geschichte auf den städtischen Friedhöfen bleiben. Insgesamt gibt es in Magdeburg derzeit 17 historische Grabstätten: zehn auf dem Westfriedhof und sieben auf dem Südfriedhof.

 

Ermöglicht werden diese Patenschaften durch einen Beschluss des Stadtrates aus dem vergangenen Jahr. Auf Initiative des Stadtrates Frank Schuster (CDU) hatte der Rat den SFM beauftragt zu prüfen, inwiefern historische Grabstätten auf dem West- und Südfriedhof saniert und neu belegt werden können. Der Vorschlag wurde in Form eines neuen Paragraphen in die Friedhofssatzung aufgenommen.

 

Wer eine Patenschaft übernimmt, verpflichtet sich, innerhalb einer festgelegen Frist für die professionelle Sanierung und die Standsicherheit des Grabmals zu sorgen. Dafür kann er sich mit seinen Angehörigen später auf der Patenschaftsgrabstätte bestatten lassen und die historische Grabstätte mit individuellen Inschriften versehen. Übernommen werden kann eine Patenschaft nur für historische Grabstätten, für die es keine Hinterbliebenen mehr gibt. Für die Grabstätten von Ehrenbürgern und anerkannten bedeutenden Magdeburger Persönlichkeiten kann kein Nutzungsrecht erworben werden.

 

Die Kosten für den Erwerb des Nutzungsrechtes an einer Patenschaftsgrabstätte betragen 655 Euro für eine Liegezeit von 20 Jahren. Diese Gebühr entspricht der Grabstättengebühr für eine Erdwahlgrabstätte in besonderer Lage. Die Finanzierung und Restaurierung der historischen Grabmale und die Gewährleistung der Standsicherheit obliegen den jeweiligen Grabstättenpaten.

 

 

 

Auch wenn eine Patenschaftsgrabstätte für mehrere Bestattungen geeignet ist, erwirbt der Grabstättenpate lediglich das Nutzungsrecht für die gewünschte Anzahl an Bestattungsplätzen. So muss beispielsweise nur die Anzahl an Bestattungsplätzen finanziert werden, die tatsächlich genutzt werden sollen, auch wenn die Patenschaftsgrabstätte ursprünglich für eine größere Anzahl an Bestattungsplätzen vorgesehen war.

 

Der Eigenbetrieb Stadtgarten und Friedhöfe Magdeburg bietet eine Reihe ausgewählter Grabstätten für Patenschaften an. Auch persönliche Wünsche werden geprüft. Zur individuellen Beratung kann man unter der Rufnummer 0391/7 36 83 einen individuellen Termin vereinbaren.




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Stadt Magdeburg
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