| Pressemitteilung vom27. Dezember 2011 |
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Dichtigkeitskontrolle für Abwasserkanäle nicht auf die lange Bank schieben Kreis Kassel. Bei den bis zum Jahr 2024 abzuschließenden Kontrollen aller privaten Zuleitungskanäle empfiehlt die Untere Wasserbehörde des Landkreises den kreiseigenen Kommunen, das „Thema nicht auf die lange Bank zu schieben“, informiert die Leiterin des Fachdienstes Wasser- und Bodenschutz des Landkreises Gabriele Lemmer. Die Wasserbehörde beim Landkreis ist als Aufsichtsbehörde für die Überwachung der sich aus der Eigenkontrollverordnung ergebenden Pflicht zur fristgemäßen Untersuchung aller Abwasserkanäle in einer Kommune zuständig. „Die Aufgabenstellung für die Kommunen ist durchaus umfangreich: Es müssen die entsprechende Satzungen beschlossen werden, der Zeitplan für die Umsetzung der Untersuchung muss aufgestellt werden und die Bürger müssen über die Untersuchungen informiert werden“, so Lemmer weiter. Hier mit Blick auf die Frist für den Abschluss aller Kontrollen noch abzuwarten, könne sich später rächen. Lemmer: „Um die Einhaltung der Fristen für die gesamte Kommune sicherzustellen, sollte man möglichst früh beginnen“. Da für Trinkwasserschutzgebiete verkürzte Fristen ( gelten, sei insbesondere hier ein schnelles Handeln erforderlich. Seit 1. Januar 2010 läuft das Intervall für die regelmäßig anstehende Wiederholungsprüfung für öffentliche Abwasserkanäle und –leitungen. Jeweils bis Ende März müssen die Kommunen an den Landkreis berichten, welche Untersuchungen im Vorjahr durchgeführt wurden. „ Frühestens Ende März 2012 haben wir einen ersten Hinweis, wie weit die Städte und Gemeinden hinsichtlich der Untersuchung der privaten Zuleitungskanäle sind“, so Lemmer abschließend.
Hintergrund: Die Abwassereigenkontrollverordnung (EKVO) aus dem Jahr 2000 verpflichtet die Betreiber von Abwasseranlagen zur Kontrolle dieser Anlagen. Ziel ist es, die Reinhaltung von Flüssen und Bächen sowie des Grundwassers sicherzustellen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Hessischen Wassergesetz sowie aus Vorgaben des Bundes sowie der Europäischen Kommission. Bis Ende 2005 waren die Kommunen aufgefordert, den Zustand ihrer öffentlichen Kanalsysteme zu überprüfen. Nach Abschluss dieser Überprüfungen ergab sich für die Kommunen im Landkreis Kassel allein für das öffentliche Kanalnetz ein Sanierungsbedarf in Höhe von rund 78 Millionen Euro. Im Jahr 2010 ist eine Neufassung der EKVO in Kraft getreten, nach der auch die privaten Abwasserkanäle vollständig bis spätestens 2024 überprüft und dann gegebenenfalls saniert werden müssen. Eine im Kasseler Stadtteil Bettenhausen durchgeführte Überprüfung des Kanalnetzes hatte 2009 durchschnittliche Kosten für die Sanierung von privaten Kanälen in Höhe von 1.500 Euro ergeben. Da die Abwasserleitungen in ländlichen Regionen in der Regel länger sind, könnten die Kosten für Sanierungen dort höher liegen. Belastbare Zahlen für den Landkreis Kassel liegen jedoch nicht vor. Pressekontakt: Pressestelle LANDKREIS KASSEL, Harald Kühlborn |
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