Presseinformation

Nr. 052 Steinfurt, 14. Februar 2012


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Schonzeit für Gehölze beginnt ab 1. März
Gehölzschnitt nur noch bis zum 29. Februar erlaubt

Kreis Steinfurt. Bald ist es wieder soweit: unsere heimischen Vögel bauen Ihre Nester in Büschen und Bäumen, Insekten umschwirren die ersten Blüten und zahlreiche Tiere verstecken sich im frischen Grün der austreibenden Gehölze.

Mit dem Frühling beginnt auch die Schonzeit für Gehölze zum Schutz ihrer zahlreichen Bewohner. Das Umweltamt des Kreises Steinfurt weist daher auf die geltende Rechtslage hin. Demnach ist es zwischen dem 1. März und 30. September verboten, Gehölze wie Hecken, lebende Zäune oder Gebüsche stark zurückzuschneiden oder zu fällen. Dies gilt ebenfalls für Bäume entlang von Straßen oder in der freien Landschaft und für Pflegemaßnahmen an Landschaftshecken wie das „auf den Stock setzen“, also das tiefe Abschneiden der Büsche.

Auch der beliebte Strauß aus Weidenzweigen unterliegt dieser Regelung, da die Weidenkätzchen eine sehr wichtige erste Nahrungsquelle für Bienen und Schmetterlinge darstellen.

Unabhängig von dieser zeitlich befristeten Schonzeit dürfen Bäume im innerstädtischen Bereich ganzjährig nicht gefällt oder stark beschnitten werden, wenn eine Baumschutzsatzung der Stadt oder Gemeinde besteht. Zudem sind im Innen- wie im Außenbereich Bäume und Sträucher mit besetzten Nestern oder Höhlen streng geschützt.

Vorsichtige Pflegeschnitte, um den Zuwachs von Hecken und Büschen zu beseitigen und sie wieder in Form zu bringen, sind auch während der Schonzeit erlaubt. Hierbei muss jedoch Rücksicht auf brütende Vögel genommen werden.

Der Kreis Steinfurt weist darauf hin, dass Verstöße mit Bußgeldern geahndet werden können.


Pressekontakt: Silke Wesselmann, Tel.: 0 25 51/69-2167.