
Kreis Steinfurt. Wenn in den nächsten Tagen Hausbesitzer das Gefühl haben, sie werden „beobachtet“, hat das einen ganz harmlosen Grund: Die sogenannten „Erhebungsbeauftragten“ des Kreises Steinfurt sind wieder unterwegs. Denn einige offene Punkte aus dem Zensus, also der Volkszählung, die im vergangenen Jahr durchgeführt wurde, müssen nun geklärt werden.
Das Land hatte 2011 alle Gebäude- und Wohnungsbesitzer angeschrieben und um spezielle Auskünfte gebeten. Die Erhebungsbeauftragten nehmen nun alle Gebäude in Augenschein, deren Besitzer sich nicht zurückgemeldet haben. Beobachtet wird nur vom öffentlichen Straßenraum oder vom öffentlich zugänglichen Grundstücksteil aus. Der Beauftragte notiert verschiedene Gebäudemerkmale (wie Gebäudeart, Anzahl der Wohnungen). Er hat einen Ausweis, der nur zusammen mit dem Personalausweis gültig ist. Alle Merkmale werden auf der Basis des Stichtags 9. Mai 2011 erhoben.
Die Bewohner sind gegenüber dem Erhebungsbeauftragten nicht auskunftspflichtig. Die Auskunftspflicht besteht gegenüber IT.NRW – dem Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW. Daher dürfen die Erhebungsbeauftragten auch keine Fragebögen annehmen. Die Eigentümer können ihre Auskunftspflicht nur über den regulären Meldeweg (postalisch oder online) erfüllen.
Darüber hinaus klären die Erhebungsbeauftragten in den kommenden Wochen Unstimmigkeiten, die nach der Befragung im Rahmen des Zensus 2011 aufgekommen sind. Damit sollen widersprüchliche Angaben in den Zensus-Daten, die aus den Melderegistern stammen, bereinigt werden. Die Befragung wird nur bei Anschriften in Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern durchgeführt. Das sind im Kreis Steinfurt die Gemeinden Hopsten, Horstmar, Ladbergen, Laer, Lienen, Metelen, Nordwalde, Saerbeck, Tecklenburg und Wettringen.
Die Erhebungsbeauftragten kündigen den Besuch für die Befragung mit einem Schreiben, einem Informationsflyer und einer Terminankündigungskarte an. Der Fragebogen umfasst neun Fragen - unter anderem zum Geschlecht, zur Staatsangehörigkeit, zum Familienstand und zum Hauptwohnsitz - und kann in einem persönlichen Interview mit dem Erhebungsbeauftragten, postalisch oder online beantwortet werden. Die Auskunftspflicht ergibt sich aus § 18 Zensusgesetz und besteht für jede im Haushalt lebende Person. Auch hier ist das maßgebende Datum der Zensusstichtag 9. Mai 2011.
Für Fragen steht die Erhebungsstelle des Kreises Steinfurt, Tecklenburger Straße 10 in Steinfurt, Telefon 02551/ 69-5101, zur Verfügung. Informationen gibt es auch im Internet unter www.zensus.it.nrw.de und www.zensus2011.de.