Presseinformation

Nr. 110 Steinfurt, 27. März 2012


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Fachaufsicht entscheidet: Beschwerde ist haltlos - Landrat Kubendorff durfte Ställe tierschutzrechtlich genehmigen
LANUV weist Grünen - Beschwerde zum Tierschutz in allen Punkten zurück

Kreis Steinfurt. Die Fachaufsichtsbeschwerde der Grünen gegen Landrat Thomas Kubendorff ist nun in tierschutzrechtlicher Hinsicht entschieden.

Das NRW - Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) teilte dem Grünen - Anwalt mit, dass sie das Vorgehen des Landrates geprüft habe. Dabei „konnten keine Feststellungen getroffen werden, die aus fachlicher Sicht auf ein fehlerhaftes oder versäumtes Handeln im Sinne des Tierschutzgesetzes hinweisen“.

Die Grünen hatten dem Landrat vorgeworfen, rechtswidrig Schweine- und Hähnchenmastanlagen im Kreis Steinfurt zu genehmigen und dabei Tierschutzbestimmungen zu missachten. Mitte Dezember 2011 legten sie deshalb über ihren Anwalt eine Fachaufsichtsbeschwerde bei der Bezirksregierung Münster ein.

Als zuständige Aufsichtsbehörde des Veterinäramtes hatte daraufhin das LANUV zu prüfen, ob der Landrat, in dessen Auftrag die Kreistierärzte agieren, korrekt gehandelt hatte. Konkret ging es um die Genehmigung einer Schweinemastanlage in Steinfurt und – aufgrund einer weiteren Eingabe Anfang Februar 2012 - um die Durchsetzung von Haltungsbedingungen bei Schweinen, die das Amputieren der Schweineschwänze überflüssig machen sollen.

In allen Punkten bestätigte das LANUV, dass der Kreis Steinfurt richtig handelte. Am Ende der siebenseitigen Begründung heißt es: „Zusammenfassend sehe ich auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts keinerlei Anhaltspunkte, die mein Eingreifen als Fachaufsichtsbehörde erforderlich machen würden“.


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