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Leverkusen, 28. März 2012

Bewohnerparken in Wiesdorf

Sonderparkgebiet S-Klinikum

Da die Ausweise für den Bewohnerparkbezirk D zum 30. April ihre Gültigkeit verlieren hat die Stadtverwaltung vor wenigen Tagen neue Anträge versandt.

 

Zeitgleich wurden die neuen Parkausweise für den Bezirk C, Ablauf der Parkausweise zum 31. März sowie für das Sonderparkgebiet S – Klinikum, Ablauf der Parkausweise zum 30. April versandt. Voraussetzung für die Versendung des Parkausweises war ein vorab gestellter vollständig ausgefüllter Antrag und die Zahlung der Verwaltungsgebühr

in Höhe von 30,70 €.

 

Der Bezirk D umfasst folgende Straßen:

Adolf-Baeyer-Straße

Am Büchelter Hof

August-W.-V.-Hofmann-Straße

Clemens-Winkler-Straße

Dhünnstraße 2 bis 54 und 1 bis 63

Friedrich-Ebert-Platz (Fußgängerzone)

Johannes-Wislicenus-Straße

Kaiserplatz

Liebigstraße

Van´t-Hoff-Straße

Viktor-Meyer-Straße

Zum Bezirk C zählen:

Adolfsstraße

Albert-Einstein-Straße 2 bis 10 und 1 bis 9

August-Kekule-Straße

Carl-Duisberg-Platz

Carl-Leverkus-Straße 2 bis 78 und 1 bis 69

Dhünnstraße 56 bis 130 und 65 bis 123

Emil-Fischer-Straße

Hauptstraße 68 bis 120 und 67 bis 121

Kaiserstraße

Nobelstraße

Peter-Grieß-Straße

 

Das Sonderparkgebiet S- Klinikum umfasst folgende Straßen:

Virchowstraße

Semmelweisstraße

Finkelsteinstraße

Paracelsusstraße sowie Dhünnberg 66,68,70

 

Alle Bewohner, die in diesen Bezirken wohnen und entweder bislang keinen Antrag oder Ausweis erhalten haben und weiterhin einen Parkausweis benötigen, werden gebeten, sich umgehend beim Fachbereich Straßenverkehr zu melden.

Die Bewohner des Bezirkes C müssen ab 01 April mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung rechnen, wenn kein neuer Ausweis im Fahrzeug ausgelegt wird.

 

Der Fachbereich Straßenverkehr ist telefonisch erreichbar von montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 12 Uhr sowie mittwochs von 14 bis 18 Uhr unter ( 0214/406 – 36 31 sowie 36 32



Pressekontakt: Stadt Leverkusen, Michael Wilde

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