Landkreis Leer | Presseinformation

Netzgesellschaft: Landkreis beanstandet Beschlüsse der Gemeinden

30. März 2012.

Der Landkreis Leer hat Beschlüsse von kreisangehörigen Städten und Gemeinden (außer Leer, Detern und Hesel) zur Vergabe der Strom- und Gaskonzessionen an die Netzgesellschaft Südliches Ostfriesland (NSO) beanstandet. Das Vergabeverfahren und damit auch die Ratsbeschlüsse seien rechtswidrig. Der Landkreis Leer hat einer Pressemitteilung zufolge eindeutige kommunal-, energiewirtschafts- und kartellrechtliche Verstöße festgestellt.

Kernpunkt ist, dass die NSO den Zuschlag erhalten habe, ohne die erforderliche finanzielle Ausstattung und das notwendige Know-How zu besitzen. Insbesondere fehle es an der erforderlichen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung als Basis für die Ratsbeschlüsse. Entgegen der Verpflichtung, auch die wirtschaftlichen Interessen der Einwohner zu beachten, würden unkalkulierbare Risiken eingegangen, was sogar zur Gefährdung der Versorgungssicherheit mit Strom und Gas führen könne, so der Landkreis. „Dies ist nach Auffassung der Kommunalaufsicht nicht hinnehmbar“, heißt es in der Pressemitteilung des Kreises.

Gegen die nach 20 Jahren mögliche Übernahme der Netze durch die Kommunen hat der Landkreis grundsätzlich nichts einzuwenden. Jedoch setze dies voraus, dass das Verfahren nach den gesetzlichen Vorgaben erfolge. Das sei aber nicht der Fall.

Völlig unabhängig von jeglicher rechtlichen Betrachtung wundert man sich in der Kreisverwaltung vor allem über „einen sehr bemerkenswerten Punkt“: Die von den Gemeinden beschlossene Beauftragung der NSO als Netzgesellschaft beruht unter anderem auf der Bewertung der „Gewährleistung einer hohen Versorgungssicherheit und eines effizienten Netzbetriebes“ mit der höchstmöglichen Prozentzahl von 25. Und das, obwohl die Gemeinden sogar selbst davon ausgehen, dass die NSO keine Referenzen und Zertifizierungen für eine hohe Versorgungssicherheit und einen effizienten Netzbetrieb nachweisen könne. Dies müsse, so die Gemeinden, der künftige strategische Partner leisten, der aber noch gesucht werde. Bei der Suche des strategischen Partners durch die NSO werde aber die vorher noch so hoch bewertete Kompetenz jetzt jedoch mit einem deutlich geringen Anteil gewichtet. Die Kreisverwaltung sieht darin erhebliche Risiken für die Sicherheit der Strom- und Gasversorgung im Bereich des Netzgebietes. Die Netzbetriebsführungskompetenz und die damit verbundene Netzsicherheit seien aber für Verbraucher, Netzkunden und Einwohner der Kommunen von überragender Bedeutung. Finanziellen Interessen der Kommunen dürfe dabei kein Vorrang eingeräumt werden.

Entgegen dem Vorwurf der Gemeinden, der Landkreis sei als Kommunalaufsicht wegen der Beteiligung am EWE-Verband befangen, sieht sich die Leeraner Kreisverwaltung vom Niedersächsischen Innenministerium bestätigt: Dieses hatte bei einem anderen Landkreis die Auffassung vertreten, dass die Beteiligung am EWE-Verband und damit auch am gegenwärtigen Konzessionsinhaber EWE-AG nicht zu einer Interessenkollision führe. Im Übrigen, so der Landkreis, sei Kommunalaufsicht reine Rechtskontrolle, hier sei „kein Raum für die Annahme einer Befangenheit“.

Hintergrund:

Mit den bisherigen Wegenutzungsverträgen räumen die Kommunen der EWE als Energieversorger das Recht ein, im Gemeindegebiet innerhalb des Straßen- und Wegenetzes ein Strom- und Gasnetz zu errichten und zu betreiben. Diese Verträge laufen bei den Gemeinden im Landkreis Leer überwiegend zum 31. Dezember 2012 aus. Die Gemeinden standen jetzt vor der Entscheidung, ob sie den Konzessionsvertrag lediglich verlängern (Neukonzessionierung) oder ob sie eine „Rekommunalisierung“ wollen, also die Strom- und Gasversorgung wieder in die eigene Hand nehmen wollen.

Die Gemeinden haben dazu die Netzgesellschaft Südliches Ostfriesland mbH (NSO) gegründet und sich als solche neben anderen Interessenten (unter anderem dem jetzigen Konzessionsinhaber EWE) um die Konzessionen beworben. Im Rahmen eines eigenen Auswahlverfahrens der Gemeinden erreichte die NSO gegenüber den Mitbewerbern die größte Punktzahl. Alle Gemeinden außer Leer, Detern und Hesel haben Ratbeschlüsse gefasst, nach denen sie Konzessionsverträge mit der NSO schließen wollen.


presse-service.de Landkreis-Leer ist Mitglied bei www.presse-service.de. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und per E-Mail abonnieren.

Landkreis Leer
Bergmannstraße 37
D-26789 Leer


Telefon: +49 (0) 491 / 926-1254
Telefax: +49 (0) 491 / 926-1200
E-Mail: pressestelle@landkreis-leer.de