Kreis Unna - Presse und Kommunikation

05. April 2012

Für die Landtagswahl

Blindenverein stellt Wahlhilfen zur Verfügung

Kreis Unna. (PK) Das Recht der Teilnahme an freien, gleichen und geheimen Wahlen gehört zu den Grundpfeilern unserer Demokratie. Um auch blinden und sehbehinderten Wählerinnen und Wählern die Möglichkeit zu geben, an der Landtagswahl selbständig teilnehmen zu können, werden wieder kostenlose Wahlhilfen zur Verfügung gestellt. Darauf weisen der Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen e.V. und der Kreis Unna hin.

 

Der Umschlag mit den Wahlhilfen enthält eine Stimmzettelschablone aus Karton und eine Audio-CD mit der Anleitung zur Handhabung der Wahlschablone. Außerdem enthält die CD – je nach Wohnort – die vollständigen Texte der Stimmzettel der einzelnen Wahlkreise.

 

Die Schablone hat die Form einer Mappe, in die der Stimmzettel eingelegt wird. Durch die runden Öffnungen über den zu markierenden Kreisen können blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler ihre Erst- und Zweitstimme abgeben. Dazu müssen sie allerdings vorher die akustische Fassung des Stimmzettels für ihren Wahlkreis anhören, damit sie wissen, welche Kandidatinnen und Kandidaten bzw. welche Partei zu den jeweils auf der Schablone in Großdruck und Punktschrift nummerierten Öffnungen gehören.

 

Die Mitglieder der regionalen Bezirksgruppe und der Ortsvereine der Blinden- und Sehbehindertenverbände in NRW erhalten ihre Wahlhilfen automatisch. Blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler, die nicht in diesen Vereinen organisiert sind, können sie ab sofort telefonisch über die bundesweite Hotline unter 01805-666 456 oder bei der Landesgeschäftsstelle unter 02 31/ 55 75 90 0 anfordern. Die Anfrage sollte möglichst frühzeitig erfolgen, damit die Wahlhilfen auch noch rechtzeitig zur Wahl geliefert werden können.




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