Die Schiedsstelle 01 (zuständig für die nördlichen Stadtgebiete) und die Schiedsstelle 07 (zuständig für die südöstlichen Stadtgebiete) tagen ab sofort im Rechtsamt der Landeshauptstadt Magdeburg in der Julius-Bremer-Straße 10. Bei den Beratungs- bzw. Tagungsterminen gibt es keine Änderungen.
Dieses sind für die Schiedsstelle 01 an jedem zweiten Donnerstag im Monat von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr und für die Schiedsstelle 07 an jedem ersten Mittwoch im Monat von 17.00 bis 19.00 Uhr.
Die Schiedsstelle 01 ist für die Stadteile Barleber See, Rothensee, Neustädter See, Industriehafen, Kannenstieg, Neustädter Feld, Alte Neustadt und Neue Neustadt zuständig, die Schiedsstelle 07 für die Gebiete Hopfengarten, Leipziger Straße, Fermersleben, Salbke, Westerhüsen und Beyendorf/Sohlen.
In Magdeburg gibt es sieben arbeitsfähige Schiedsstellen, die im vorgerichtlichen Schlichtungsverfahren tätig werden. Diese Schiedsstellen setzen sich jeweils aus einem Vorsitzenden und ein oder zwei Stellvertretern zusammen. Die Aufgaben der Schiedsstellen bestehen in der Schlichtung von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über Zahlungsansprüche (§ 13 des Gesetzes über die Schiedsstellen in den Gemeinden) sowie der Schlichtung von Strafsachen (§ 35 des Gesetzes).
Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten sind Streitigkeiten, die im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung von den ordentlichen Gerichten nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung entschieden würden. Rechtsstreitigkeiten über Zahlungsansprüche sind zum Beispiel Ansprüche auf Schadensersatz, Schmerzensgeld oder die Wahrung nachbarrechtlicher Belange.
In Strafsachen besitzt die Schiedsstelle eine doppelte Funktion. Zum einen nimmt sie die Aufgabe einer Vergleichsbehörde (nach § 380 Abs. 1 Strafprozessordnung) wahr, zum anderen wird sie zusätzlich bei geringfügig anzusehenden Vergehen tätig, die ihr die Staatsanwaltschaft im Rahmen einer Verweisung überträgt. Kann eine Verhandlung vor der Schiedsstelle nicht geschlichtet werden, wird der Antrag des Bürgers bei der Staatsanwaltschaft aufgenommen.
Soll ein Antrag auf Schlichtung bei einer Schiedsstelle gestellt werden, ist immer die im Wohngebiet ansässige Schiedsstelle des Antraggegners zuständig. Anträge oder Beratungswünsche können an die jeweilige Schiedsstelle gerichtet oder zu den Beratungsstunden abgegeben werden. Die Beratungstermine für die monatliche Sitzung und weitere Informationen zu den Magdeburger Schiedsstellen sind im Internet unter www.magdeburg.de (Bürgerservice) zu finden.