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Hähnchenmastställe in Jemgum: Landkreis hört Gemeinde an

24. April 2012.

Für die geplanten Hähnchenmastställe in Ditzumerwarpen (Gemeinde Jemgum) steht die Entscheidung über eine Genehmigung der Leeraner Kreisverwaltung kurz bevor. Bislang fehlt noch das nach dem Baugesetzbuch erforderliche Einvernehmen der Gemeinde Jemgum. Die Gemeinde hat dies bisher verweigert. Das Baugesetzbuch sieht vor, dass der Landkreis nun prüfen muss, ob die Gemeinde ihr Einvernehmen rechtswidrig versagt hat, es also nicht hätte verweigern dürfen. Dann müsste der Landkreis das fehlende Einvernehmen unter Umständen rechtlich ersetzen. Davor steht aber noch eine formale Anhörung. Dazu hat die Kreisverwaltung in dieser Woche Jemgums Bürgermeister Johann Tempel ein Schreiben ausgehändigt, zu dem die Gemeinde sich bis Ende der Woche äußern kann.

 

In dem achtseitigen Schreiben setzt sich das Planungsamt der Kreisverwaltung noch einmal mit den Einzelheiten des Antrags und des Genehmigungsverfahrens auseinander. Der Landkreis kommt in seiner Anhörung zu dem Ergebnis, dass die Gemeinde ihr Einvernehmen nicht hätte versagen dürfen, weil das Vorhaben nach dem Baugesetzbuch zulässig ist. Damit ist absehbar, dass der Landkreis das fehlende Einvernehmen der Gemeinde ersetzen wird, wenn sie die Kreisverwaltung nicht doch noch von der Rechtmäßigkeit ihrer Auffassung überzeugt.

 

Die Gemeinde begründet ihre Haltung bisher damit, dass das Vorhaben öffentlichen Belangen entgegenstehe und die erforderliche Erschließung fehle. Konkret sagt die Gemeinde, dass ihr Flächennutzungsplan und Darstellungen im Landschaftsplan einer Genehmigung entgegenstünden. Weiter stünden die Mastställe dem Naturschutz und der Landschaftspflege entgegen, das Landschaftsbild werde verunstaltet und schädliche Umwelteinwirkungen ausgelöst.

 

Nach der im Anhörungsschreiben erläuterten Rechtsauffassung des Landkreises gibt es keine Planungen der Gemeinde, die der Genehmigung der Mastställe entgegenstehen. Die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege seien ermittelt und bewertet worden und stünden dem nach dem Baugesetzbuch privilegierten Vorhaben nicht entgegen. Auch eine Verunstaltung des Landschaftsbildes sei zu verneinen. Nach einem vom Gewerbeaufsichtsamt Emden geprüften Gutachten seien auch keine unzumutbaren Immissionen zu erwarten.

 

Zur Frage der gesicherten Erschließung führt der Landkreis in seiner Anhörung aus, dass das Vorhaben an einer Straße liege, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sei. Die von der Gemeinde ausgesprochene Beschränkung auf acht Tonnen zulässiges Gesamtgewicht sei für diesen Betrieb nicht wirksam, weil die vom Antragsteller dagegen eingelegte Klage aufschiebende Wirkung habe. Zudem sei die Straße so ausgebaut worden, dass sie für den mit den Ställen verbundenen Verkehr geeignet sei. Das sei durch ein Gutachten belegt.


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