Die Stadtverwaltung hat in den vergangen zwei Wochen neue Grundsteuerbescheide verschickt. Der Versand wurde notwendig, weil der Stadtrat mit der Haushaltssatzung für das Jahr 2012 auch eine Änderung des Hebesatzes der Grundsteuer B für bebaute und unbebaute Grundstücke auf 495 vom Hundert beschlossen hat. Das entspricht einer Steigerung von 10 Prozent .
Mit dem Beschluss des Stadtrates wurde der Hebesatz erstmals seit 1999 erhöht. Die Nachforderung für die ersten beiden Quartale dieses Jahres ist am 30. Mai 2012 fällig. Die für das Jahr 2012 zu zahlenden Beträge und die Fälligkeitstermine stehen in der Übersicht auf dem Grundsteuerbescheid.
Daueraufträge sollten rechtzeitig umgestellt werden. Die Stadtverwaltung empfiehlt die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren. Eine Ermächtigung zum Lastschrifteinzug kann der Landeshauptstadt Magdeburg formlos unter Angabe des Kassenzeichens, der Bankverbindung und des Kontoinhabers erteilt werden. Ob eine Lastschrifteinzugsermächtigung bereits erteilt worden ist, kann dem Grundsteuerbescheid entnommen werden.
Ein Formular für den Lastschrifteinzug sowie weitere Informationen zur Grundsteuer finden Sie auf den Internetseiten der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/bürgerservice (BürgerInfoSystem – Aufgabe Grundsteuer A und B oder Schnellsuche nach Grundsteuer).
Bei Fragen stehen die Mitarbeiter des Fachdienstes Steuern gern zur Verfügung. Der Name des zuständigen Ansprechpartners sowie Rufnummer und E-Mail-Adresse stehen auf dem Steuerbescheid.
Hintergrund
Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer für bebaute und unbebaute Grundstücke. Sie wird jährlich durch einen Grundsteuerbescheid oder durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt.
Die Landeshauptstadt Magdeburg setzt die Grundsteuer durch den Grundsteuerbescheid (Abgabenbescheid) fest. Dieser Bescheid übernimmt die Feststellungen aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes. Rechtsgrundlage ist das Grundsteuergesetz.
Die Grundsteuer errechnet sich durch Multiplikation des Grundsteuermessbetrages mit dem Hebesatz. Der Hebesatz ist ein Prozentsatz und wird durch den Stadtrat beschlossen. In Magdeburg beträgt er für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliches Vermögen) derzeit 250 vom Hundert und für die Grundsteuer B (Grundvermögen und Wohngebäude) 495 vom Hundert.