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Münster, 08.05.2012

Nach Erfolg der Verfassungsbeschwerde: Stadt erwartet Rückzahlung des Landes
OB Lewe: Bewährtes Abrechungssystem wieder einführen / Pro Jahr geht es um 2 Mio Euro

Münster (SMS) Als Konsequenz der erfolgreichen Verfassungsbeschwerde gegen das Einheitslastenabrechnungsgesetz erwartet die Stadt Münster Rückzahlungen vom Land Nordrhein-Westfalen. Der Verfassungsgerichtshof NRW hat entschieden, dass die nordrhein-westfälischen Städte und Gemeinden nur entsprechend der bundesrechtlichen Vorgaben an der Finanzierung der Einheitslasten beteiligt werden - und nicht mehr. Das vom Land beschlossene Einheitslastenabrechnungsgesetz hat der Verfassungsgerichtshof für nichtig erklärt.

Für die Stadt Münster geht es um eine jährliche Entlastung von rund zwei Millionen Euro. Oberbürgermeister Markus Lewe: "Das Land hat in diesem Punkt die Konfrontation mit der kommunalen Familie gesucht und vor dem Verfassungsgerichtshof verloren. Wir erwarten von der neuen Landesregierung, dass sie das Einheitslastenabrechnungsgesetz zügig durch eine neue gesetzliche Regelung im Sinne der nordrhein-westfälischen Städte und Gemeinden ersetzt."

Mit dem Einheitslastenabrechnungsgesetz wurden die kommunalen Anteile an den Einheitslasten bis zum Jahr 2019 festgelegt. Dies muss jetzt neu geregelt werden. OB Lewe: "Ich habe mich gefreut zu hören, dass Innenminister Jäger nach der Urteilsverkündung von einem 'gerechten Ausgleich' zwischen Land und Kommunen gesprochen hat. Ich baue auf das Wort des Ministers." Stadtkämmerer Alfons Reinkemeier verweist auf den städtischen Haushalt: "Die jetzt fälligen Rückerstattungen durch das Land sind bereits im städtischen Haushalt eingeplant. Ohne diese Rückerstattungen würde das Haushaltsdefizit noch höher ausfallen."

Oberbürgermeister Lewe macht auch deutlich, wie eine Lösung in dem Konflikt von Land und Kommunen aussehen könnte. "Bis 2006 gab es ein funktionierendes Abrechnungssystem, das das Land einseitig aufgegeben hat. Aus Sicht der kommunalen Familie muss dieses bewährte Abrechnungssystem wieder eingeführt und das Einheitslastenabrechnungsgesetz in diesem Sinne verändert werden."

Zum Hintergrund: Mit ihrer Verfassungsbeschwerde haben die Städte und Gemeinden nicht den Solidarpakt an sich in Frage gestellt. Vielmehr ging es um die Frage, wer in NRW welchen Anteil an den Einheitslasten tragen soll. Die Städte und Gemeinden haben mit der bundesrechtlichen Vorgabe von etwa 40 Prozent kommunalem Anteil argumentiert und jetzt vor dem Verfassungsgerichtshof Recht bekommen.

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