Kreis Unna - Presse und Kommunikation

09. Mai 2012

Kreis-Gesundheitsdezernent warnt

Wasserpfeifen sind kein Spielzeug

Kreis Unna. (PK) Jugendliche kennen sie unter den Bezeichnungen „Shisha“, „Narghileh“, „Hookah“ oder auch „Hubble Bubble“. Gemeint ist die aus dem arabischen und nordafrikanischen Raum kommende Wasserpfeife, die auch zunehmend von deutschen Jugendlichen benutzt wird. Doch so harmlos wie vielleicht angenommen ist die Wasserpfeife nicht. Norbert Hahn, Jugend- und Gesundheitsdezernent des Kreises Unna, warnt: „Das Wasserpfeifenrauchen ist schädlich und birgt ebenso wie das Zigarettenrauchen ein starkes Abhängigkeitspotenzial und hohe Gesundheitsrisiken.“

 

Hahn weist darauf hin, dass für das Rauchen von Wasserpfeifen die gleichen Vorschriften des Jugendschutzgesetzes gelten, die für den Konsum von Zigaretten oder anderen Tabakprodukten gültig sind: Kein Rauchen in der Öffentlichkeit durch Jugendliche unter 18 Jahren und vor allem kein Verkauf von Wasserpfeifentabak an diese Altersgruppe. Aber auch die Eltern sind gefordert, auf ihre Kinder aufklärend einzuwirken. Hahn: „Hier geht es nicht um ein harmloses Dampfritual, sondern um ernste Gesundheitsgefahren und den möglichen Einstieg in spätere Raucher- und Sucht-Karrieren.“

 

Nach Feststellungen einer Studie des Bundesinstituts für Risikobewertung ist das Kohlenmonoxid im Wasserpfeifenrauch von besonderer Bedeutung. Die Konsumenten nehmen erhebliche Mengen von diesem giftigen Gas auf, das den Sauerstofftransport im Organismus behindert und zur Verschlechterung der Lungenfunktionen führen kann. Zudem wurden krebsauslösende Substanzen wie Arsen, Chrom und Nickel in zum Teil hohen Konzentrationen nachgewiesen. Vor allem sind Schwangere und Personen mit Vorerkrankungen des Herz-Kreislaufsystem gefährdet. „ Insbesondere dieser Personenkreis sollte auf die Wasserpfeife verzichten“, rät Norbert Hahn. Für Schwangere bestehe ein erhöhtes Risiko, Kinder mit einem verminderten Geburtsgewicht zu gebären.

 

Zusätzliche Gefahren bestehen beim „Reihumrauchen“ durch die mögliche Übertragung von Infektionskrankheiten, wenn keine vorbeugenden hygienischen Maßnahmen (z. B. Gebrauch von Einmalmundstücken) getroffen werden.




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