Kreis Unna - Presse und Kommunikation

11. Juni 2012

Die Zeit läuft

BAföG-Leistungen für Ausbildung beantragen

Kreis Unna. (PK) Auch wenn die Ausbildung erst Ende August beginnt, sollten Schüler bereits jetzt BAföG-Leistungen beim Kreis Unna beantragen.

 

„Wer BAföG erst nach Ausbildungsbeginn beantragt, kann bares Geld verlieren, da ein Anspruch auf Ausbildungsförderung zwar mit Beginn der Ausbildung entsteht, aber frühestens ab Antragsstellung gezahlt wird“, erklärt Jörg Henf vom Amt für Ausbildungsförderung des Kreises Unna.

 

Im aktuellen Schuljahr werden rund 1.600 Anträge bei der Kreisverwaltung erwartet. Allein durch die Vielzahl der zu Beginn des Schuljahres eingehenden Anträge, kann es bei der Bewilligung zu Verzögerungen kommen

 

Bereits seit einigen Jahren hat das Amt für Ausbildungsförderung des Kreises Unna stetig steigende Antragszahlen zu verzeichnen. Wurden im Schuljahr 2008/2009 noch 1.144 Anträge bearbeitet, so waren es im Schuljahr 2010/2011 bereits 1.534.

 

Förderungsmöglichkeiten bestehen bei (Berufs-) Fachschulklassen z.B. Erzieher, Heilerziehungspfleger, Kinderpfleger, kaufmännischer, umwelttechnischer, elektrotechnischer, gestaltungstechnischer, informationstechnischer Assistent, Ergo- und Physiotherapeuten u.a., sofern sie einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln und bei Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt.

 

Ebenso sind Abendgymnasien - ab dem vierten Semester - sowie Abendrealschulen und Kollegs über den Kreis Unna - ab dem ersten Semester - förderungsfähig. Unter besonderen Voraussetzungen erhalten auch Schülerinnen und Schüler von weiterführenden allgemein- und berufsbildenden Schulen BAföG-Leistungen, wenn sie nicht bei den Eltern wohnen und notwendig auswärtig untergebracht sind.

 

Die Höhe der dann im Einzelfall zu gewährenden Leistungen richtet sich nach dem gewählten Ausbildungsweg und ist in der Regel vom Einkommen und Vermögen des Auszubildenden und vom Einkommen des Ehegatten und der Eltern abhängig. Insbesondere sind die Einkommensverhältnisse der leiblichen Eltern des vorletzten Kalenderjahres (Einkommenssteuerbescheid 2010, Rentenbescheid, Nachweise Lohnersatzleistungen etc.) bei einer Antragsstellung beizufügen.

 

Antragsvordrucke erhalten Sie beim Kreis Unna, den kreisangehörigen Städten und Gemeinden oder neben weitergehenden Informationen u.a. zu Ansprechpartnern, Förderungsmöglichkeiten etc. im Internet unter www.kreis-unna.de (Stichwort: BAföG) oder www.das-neue-bafoeg.de.




Pressekontakt: Kreis Unna - Presse und Kommunikation, Constanze Rauert, Fon 02303 27-1013, E-Mail constanze.rauert@kreis-unna.de

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