
Kreis Steinfurt. In der letzten Zeit sind immer wieder Lebensmittel in den Blickwinkel der Öffentlichkeit geraten, die mit Dioxin belastet waren.
Für die Kunden und zur eigenen Sicherheit lassen deshalb viele Unternehmen aus der Lebensmittel- und Futtermittelbranche ihre Produkte auf freiwilliger Basis untersuchen. Die Ergebnisse mussten die Labore bisher nur melden, wenn sie bestimmte Grenzwerte überschritten.
Seit dem 1. Mai 2012 regelt das Lebens- und Futtermittelgesetzbuch, dass alle – auch unauffällige - Ergebnisse dem Veterinäramt mitzuteilen sind – elektronisch, innerhalb bestimmter Fristen und Formulare.
Wichtig für die Unternehmen: Eine Mitteilung aufgrund dieser Verpflichtung darf nicht für eine strafrechtliche oder bußgeldrechtliche Verfolgung verwendet werden. Ein Verstoß gegen die Mitteilungspflicht (nicht erfolgte, unrichtige, unvollständige oder nicht rechtzeitige Mitteilung) ist aber eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Die entsprechenden Meldedateien sind über die Internetseite des Kreises Steinfurt verfügbar (www.kreis-steinfurt.de, dort weiter unter Gesundheit).
Pressekontakt: Silke Wesselmann, Tel.: 02551/69-2167