
Bürgerinnen und Bürger eines EU-Landes sind automatisch auch Bürger der Europäischen Union. Das bringt viele Vorteile und Rechte mit, wie unter anderem die Reise- und Niederlassungsfreiheit in der gesamten EU, den Schutz vor Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit sowie das aktive und passive Wahlrecht in Kommunal- und Europaparlamentswahlen unabhängig vom Wohnort in der EU.
Die sogenannte Unionsbürgerschaft wurde 1993 mit dem Vertrag von Maastricht eingeführt. Aufgrund des zwanzigjährigen Jubiläums wird 2013 auch das „Europäische Jahr der Bürgerinnen und Bürger“ sein. Diese Rechte gelten auch beim Umzug vom einem EU-Land in ein anderes, auf Reisen und bei begrenzten Aufenthalten im EU-Ausland (z. B. als Tourist, Student, Praktikant, Grenzgänger, Patient oder auf Geschäftsreisen) und selbst beim Online-Einkauf.
Die Ergebnisse der Befragung sollen dazu dienen, die Unionsbürgerschaft weiter zu entwickeln und Alltagshindernisse zu beseitigen. Sie richtet sich deshalb an jeden Einzelnen sowie an Organisationen in der EU. Die Teilnahme und Beantwortung des Fragenkatalogs (in einer beliebigen EU-Amtssprache) nehmen nur ein paar Minuten in Anspruch. Nach Abschluss der Befragung wird die Kommission eine anonyme Auswertung und Zusammenfassung aller Stellungnahmen vornehmen und im Internet veröffentlichen.
Den Zugang zu der Befragung gibt es auf der Website des europe direct Steinfurt unter Aktuelles – www.eu-direct.info.