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| Magdeburg, 31. Juli 2012
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Ausgleichsmaßnahmen sollen Eingriffe in die Natur kompensieren
Ausbau des Strombrückenzuges
Ottostadt Magdeburg.
Für den dringend erforderlichen Ausbau des Strombrückenzuges hat die Verwaltung jetzt einen neuen Vorschlag auf den Tisch gelegt. Der Eingriff in das FFH-Gebiet soll durch Kohärenzmaßnahmen ausgeglichen werden. Der Stadtrat entscheidet voraussichtlich im Oktober. Danach soll ein Planfeststellungsverfahren Baurecht schaffen. Zwei Varianten hatte die Verwaltung für die dringend erforderliche Sanierung des Strombrückenzuges und seine Erweiterung untersucht. Eine dritte Variante, die nur Ersatzneubauten vorsieht, wurde von Verwaltung und Stadtrat bereits verworfen, nicht zuletzt, weil damit die denkmalgeschützten Brücken über Zollelbe und Alte Elbe verloren wären. Die von der Stadtverwaltung favorisierte Variante greift aufgrund der Pfeilerkonstruktion der neuen Brücke über die Alte Elbe in die Natur der umgebenden Elbaue ein. Sie ist allerdings deutlich preiswerter als eine Pylonbrücke, die die Alte Elbe überspannt. „Die beiden Neubau-Varianten unterscheiden sich lediglich in der Konstruktion der Brücke über die Alte Elbe“, erläutert Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper. „Der wirtschaftliche Vorteil der Pfeilervariante gegenüber dem Pylon liegt bei 25-30 % der Kosten. Das lässt nach unserer Auffassung den Eingriff in die Natur zu, da wir an anderer Stelle dafür Ausgleich schaffen.“ Die EU lässt für Eingriffe in geschützte Gebiete sogenannte Kohärenzmaßnahmen ausdrücklich zu. Sie sollen negative Auswirkungen eines Vorhabens aufwiegen und genau den negativen Auswirkungen auf den betroffenen Lebensraum und die betroffenen Arten ausgleichen. Für den Eingriff in das FFH-Gebiet an der Elbe könnten die Prester Seen geöffnet werden, das heißt die Flächen westlich des Elbdamms bei Prester werden dann stärker durchströmt. Der Hochwasserschutz wird dadurch nicht beeinträchtigt. „Nach unserer Einschätzung ist das Vorhaben mit den vorgeschlagenen Kohärenzmaßnahmen genehmigungsfähig“, so OB Dr. Trümper. Sofern der Stadtrat den Vorschlägen der Verwaltung zustimmt, kann ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden, um Baurecht für das Vorhaben zu schaffen.
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Stadt Magdeburg
Frau Dr. Cornelia Poenicke
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