Ottostadt Magdeburg.
Mit seinem Urteil vom 18. Juli hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Regelungen zu den Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums unvereinbar sind. Das Sozial- und Wohnungsamt hat umgehend reagiert und orientiert sich – wie vom Gericht vorgegeben – bei den Zahlungen ab August an den Hartz-IV-Regelsätzen.
„Mit der Entscheidung des Gerichtes entsteht bei den betroffenen Asylbewerbern ein Rechtsanspruch auf höhere Leistungen“, stellt die Leiterin des Sozial- und Wohnungsamtes, Simone Borris, klar. „Allerdings hat das Gericht keine Zeit gelassen, die Umsetzung neuer Regelungen vorzubereiten.“ Ein neues Asylbewerberleistungsgesetz des Bundes, das die Regelsätze und die verschiedenen Leistungen regelt, wird voraussichtlich erst zum Jahresbeginn 2013 in Kraft treten.
„Übergangsweise orientieren wir uns an den Regelsätzen für Hartz-IV-Empfänger“, so die Amtsleiterin. „Das bedeutet aber auch, dass wir für jeden einzelnen Leistungsberechtigten den neuen Anspruch per Hand berechnen müssen, da die Software auf die neue Situation erst umgestellt werden muss.“ Zunächst müssen die bereits ergangenen Leistungsbescheide für August geprüft und die Nachzahlungen berechnet, sodann für die Monate ab September neue Leistungsbescheide erstellt werden.
Für die Mitarbeiter im Sozial- und Wohnungsamt bedeutet dies erhöhten Aufwand. Die Amtsleiterin bittet deshalb darum, nicht unnötig gegen die alten Bescheide für August vorzugehen. Die Ansprüche sind gesetzlich garantiert und gehen nicht verloren. Jeder Leistungsberechtigte erhält einen neuen Bescheid mit den Nachzahlungen für August. „Natürlich ist es das gute Recht der Betroffenen, gegen die Bescheide, die die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes noch nicht berücksichtigen konnten, Widerspruch einzulegen. Für uns bedeutet dies jedoch aktuell weiteren zusätzlichen Aufwand. Die Mitarbeiter möchten sich gern auf die Neuberechnung der Leistungen konzentrieren, damit die erforderlichen Nachzahlungen schnell bei den Anspruchsberechtigten ankommen. Das ist auch im Interesse der Leistungsempfänger.“
Ziel des Amtes ist es, ab September 2012 die Zahlung auf die Übergangsregelung umgestellt und die Ansprüche für August 2012 befriedigt zu haben.
Von der Übergangsregelung nicht betroffen sind Asylbewerber, die existenzsichernde Sachleistungen beziehen. Sie erhalten keine zusätzliche Geldleistung zur Deckung des notwendigen Bedarfs.
Bei Fragen der Betroffenen stehen die zuständigen Mitarbeiter im Sozial- und Wohnungsamt bzw. die Betreuer in den Asylbewerberunterkünften zur Verfügung.