Pressemitteilung vom06. September 2012
Kreis schließt Espenauer Pflegeheim vorläufig - Brandschutzauflagen über Jahre nicht erfüllt

Espenau. Einen ungewöhnlichen Schritt unternimmt die Bauaufsicht des Landkreises Kassel: Das Espenauer Seniorenheim in der Hohenkirchener Straße 1 wird mit Ablauf zum 30. November 2011 voraussichtlich vorläufig geschlossen. „Uns blieb nichts anderes übrig, da der Betreiber trotz mehrfacher Fristsetzung die Brandschutzauflagen nicht umgesetzt hat“, berichtet der Leiter des Fachbereichs Bauen und Umwelt des Landkreises Bernd Kleibl. Bei der jetzt vom Kreis getroffenen Maßnahme handele es sich um eine „Gefahrenabwehranordnung“: „Die Hessische Bauordnung ermächtigt uns, „als letztes Mittel“ auch die Nutzung von Pflegeeinrichtungen wie diejenige in Espenau zu untersagen, wenn gravierende Mängel im Brandschutz nicht abgestellt werden“, so Kleibl weiter. Die Anordnung des Landkreises erfolgte in Abstimmung mit der Betreuungs- und Pflegeaufsicht des Hessischen Amtes für Versorgung und Soziales Kassel. „Wir haben einen sofortigen Aufnahmestopp angeordnet und den Betreiber aufgefordert, bis zum 30. November für die 18 Bewohner eine anderweitige angemessene Unterkunft und Betreuung zu zumutbaren Bedingungen zu suchen“, informiert Dr. Robert Hinz vom Hessischen Amt für Versorgung und Soziales. Die jüngste Überprüfung vor Ort hatte ergeben, dass keiner der im Seniorenheim lebenden Bewohner in der Lage wäre, im Brandfalle selbständig das Gebäude in angemessener Zeit zu verlassen. Diese Problematik wird verstärkt durch die geringe Personalstärke in der Einrichtung. Insbesondere nachts befindet sich im Seniorenheim nur eine Pflegekraft.

 

„Das genügt zwar der gesetzlichen Mindestanforderung, zeigt aber, dass die Forderung nach einer mit der Feuerwehr verbundenen Brandmeldeanlage, nach sicheren Fluchtwegen sowie nach ausreichend feuerfesten Gebäudedecken keine formalbürokratische, sondern lebenswichtige Bedeutung hat“, so Dr. Hinz weiter.

 

Im Espenauer Seniorenheim war bereits im Juli 2004 im Rahmen der von der Hessischen Bauordnung vorgeschriebenen wiederkehrenden Prüfung für Sonderbauten wie Alten- und Pflegeheime von der Bauaufsicht des Landkreises festgestellt worden, dass es gravierende Mängel im Brandschutz gab. Kleibl: „Damals war besonders die Nutzung im Dachgeschoss problematisch weil kein erster baulicher Rettungsweg vorhanden war.“.

 

„Nach längeren Verhandlungen wurde daraufhin im Jahr 2005 ein mit dem Betreiber, der Bauaufsicht und dem Amt für Brand- und Katastrophenschutz ganzheitliches Brandschutzkonzept abgestimmt,

 

„Das Brandschutzkonzept beinhaltete die brandschutztechnischen Maßnahmen, die erforderlich und geeignet waren, um die bei der ersten wiederkehrenden Prüfung festgestellten Mängel abzustellen sowie die notwendigen Anforderungen an den Bandschutz zu erfüllen“ so Kleibl weiter. Bei der zweiten wiederkehrenden Prüfung in 2010 wurde dann von der Kreisbauaufsicht festgestellt, dass das Brandschutzkonzept nicht umgesetzt wurde. So waren die Holzbalkendecken nicht in der erforderlichen Feuerwiderstandsklasse (F 90) bekleidet worden. Des Weiteren fehlte immer noch die funktionsfähige Brandmeldeanlage und die Rettungstreppe am Gebäude erfüllt nicht die gesetzlichen Anforderungen da durch die nicht vorhandene Sicherung benachbarter Fenster die Möglichkeit des Brandüberschlags zum Rettungsweg besteht.

 

Kleibl: „Das Verwaltungsrecht legt hohe Hürden an, wenn es darum geht, in das Eigentum eines Dritten zum Beispiel durch eine Nutzungsuntersagung einzugreifen“. So wurde der Betreiber als erstes zu den vorgefundenen Mängeln angehört – danach erfolgte eine Anordnung zur Mängelbeseitigung mit Fristsetzung. Zwischenzeitlich teilte der Betreiber der Bauaufsicht des Landkreises mit, dass er beabsichtigt die Einrichtung zu verkaufen.

 

Da jedoch weder ein Verkauf noch eine Mängelbeseitigung erfolgte und auch eine Intervention des Betreibers beim Regierungspräsidium Kassel als Aufsichtsbehörde der Bauaufsicht beim Landkreis keinen Erfolg hatte, verhängte der Kreis die jetzige Nutzungsuntersagung. „Die Nutzungsuntersagung mit Ablauf zum 30. November ist insoweit vorläufig, da der Betreiber theoretisch die Möglichkeit hat, bis zu diesem Zeitpunkt die Mängel zu beseitigen“, erläutert Kleibl. Mit Blick auf die lange Vorgeschichte schätzt der Fachbereichsleiter diese Variante allerdings als sehr  wenig wahrscheinlich ein.



Pressekontakt: Pressestelle LANDKREIS KASSEL, Harald Kühlborn



Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgende Medien anbieten:


Hinz
Dr. Robert Hinz


Kleibl1
Bernd Kleibl


LANDKREIS KASSEL
Pressesprecher
Harald Kühlborn
Wilhelmshöher Allee 19 - 21
34117 Kassel
Tel.: 0561/1003-1506
Fax: 0561/1003-1530
Handy: 0173/4663794
E-Mail: pressestelle@landkreiskassel.de
http://www.landkreiskassel.de

presse-service.de Die Pressestelle Pressestelle LANDKREIS KASSEL ist Mitglied bei www.presse-service.de. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und per E-Mail abonnieren.