21. September 2012.
Ab sofort müssen Mitarbeiter vom Ordnungsamt des Landkreises Leer prüfen, ob es in bestimmten Betrieben mit rechten Dingen zugeht. Grund: Mit dem Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten, kurz Geldwäschegesetz, soll das Einschleusen illegal erlangten Geldes, etwa aus dem Drogenhandel, in den Wirtschaftskreislauf verhindert werden. Auch die Finanzierung von Terrorismusaktivitäten soll gestoppt werden.
Bisher gab es keine Kontrollen, nun sind die Landkreise damit beauftragt worden.
Vom Geldwäschegesetz betroffen sind Personen und Unternehmen, die gewerblich mit Gütern handeln wie Fahrzeughändler, Juweliere, Immobilienmakler, Luxusguthändler, Finanzunternehmen und Versicherungsvermittler.
Bei ihnen werden Mitarbeiter des Ordnungsamts überprüfen, ob sie sich an die Sorgfaltspflichten aus dem Gesetz halten: Bei dauerhaften Geschäftsbeziehungen, die über größere Bargeldbeträge abgewickelt werden oder bei Geschäften ab einem Wert von 15.000 Euro je Geschäftsvorgang, ist die Identität des Kunden zu dokumentieren. Weiter gefordert werden das Überwachen, Dokumentieren und Speichern der Geschäftsdaten für fünf Jahre. In diesem Zeitraum kann die Aufsichtsbehörde jederzeit Einblick in die Akten verlangen.
Nähere Informationen und Merkblätter zum Thema Geldwäsche können unter www.lkleer.de (Suche: Geldwäsche) abgerufen werden.
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