Ottostadt Magdeburg.
Vor einigen Tagen sorgte eine Studie des Pestel-Institutes für Aufregung: Aus ihr wurde der Schluss gezogen, dass die Nachfrage nach Sozialwohnungen in Magdeburg mittel- und langfristig nicht befriedigt werden könne. Magdeburgs Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper gibt Entwarnung: „Es wird in der Landeshauptstadt auch künftig ausreichend bezahlbaren Wohnraum geben – auch in der Innenstadt!“
Als "Sozialwohnungen" gelten Wohnungen, die ursprünglich nach dem Wohnungsbindungsgesetz (WoBinG) errichtet wurden. Diese Wohnungen unterliegen generell einer Mietpreisbindung. Für ihre Nutzung ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich. Diesen Typ Sozialwohnung gibt es in Sachsen-Anhalt und in der Landeshauptstadt Magdeburg nicht. Wohnungen, die seit Beginn der Förderung zur Sanierung oder Neuschaffung von Wohnraum gefördert wurden, unterliegen vier Jahre nach Fertigstellung einer Mietpreisbindung von maximal 4,60 EUR/m² netto kalt. Nach Auslaufen dieser Mietpreisbindung unterliegen diese Wohnungen den Regelungen des Miethöhegesetzes, das eine Mietpreisentwicklung von maximal 20 % innerhalb von 3 Jahren jedoch nur bis zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete ermöglicht. Gegenwärtig gibt es in der Landeshauptstadt Magdeburg 8.183 Wohnungen, deren Mietpreisbindung ausgelaufen ist, für deren Bezug jedoch ein Wohnberechtigungsschein vorliegen muss. Die letzten dieser Belegungsbindungen laufen 2022 aus.
Dass die im August vom Pestel-Institut veröffentlichte Studie „Bedarf an Sozialwohnungen in Deutschland“ den Schluss zulässt, der Bedarf an Sozialwohnungen werde in Sachsen-Anhalt nicht gedeckt, ist für Magdeburgs Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper keine Überraschung. „Die Studie untersucht die Situation in Deutschland insgesamt und die ist bekanntlich sehr unterschiedlich. Wir haben in Magdeburg trotz aller Anstrengungen zum Stadtumbau immer noch knapp 15 % Wohnungsleerstand. Das drückt die Preise, der Wohnungsmarkt in Magdeburg ist nach wie vor ein Mietermarkt.“
Aussagekräftiger ist für Magdeburgs OB eine Studie desselben Institutes, die bereits im April veröffentlicht wurde und den Titel trägt „Mietwohnungsbau in Deutschland – regionale Verteilung, Wohnungsgrößen, Preissegmente“. Hier wird die Entwicklung der Anzahl privater Haushalte ins Verhältnis gesetzt zu den Aktivitäten des Mietwohnungsbaus. Für Magdeburg kommt die Studie zum Ergebnis, dass bei einer Fortsetzung der Bautätigkeit im Umfang der letzten zehn Jahre eine Mietwohnungslücke bis 2017 nicht zu erwarten ist. Die Pestel-Studie zum Bedarf an Sozialwohnungen hingegen hat für Magdeburg gar keine Zahlen ermittelt.
„Wir haben uns mit einer Nettokaltmiete von 4,60 €/m² in unserer Unterkunftsrichtlinie aber bewusst an der gesetzlichen Mietpreisbindung für Sozialwohnungen orientiert“, erläutert dazu OB Dr. Lutz Trümper. „Dass Hartz-IV-Empfänger in diesem Preissegment keinen angemessenen Wohnraum finden, ist die absolute Ausnahme.“
Das gelte auch für die Innenstadt: Allein die Wobau besitzt in der Altstadt 3.193 Wohnungen mit einer durchschnittlichen Kaltmiete von 4,97€/m². Daran wird sich auch mit dem perspektivischen Abriss des unsanierten Wohngebäudes im Breiten Weg 257 bis 260 nichts ändern. Dieses Gebäude hat eine Wohnfläche von 8.080 m² und ist in 128 Wohnungen unterteilt. Es obliegt keiner Sozial- oder Belegungsbindung. Mit der zurzeit niedrigen Kaltmiete können nur geringfügige Reparaturen durchgeführt werden. Das Gebäude ist in einem sanierungsbedürftigen Zustand und das städtebauliche Erscheinungsbild des 8-geschossigen Plattenbaus wirkt sich negativ auf das südliche Stadtzentrum aus.
Zur Beseitigung dieses städtebaulichen Missstandes soll das Gebäude langfristig abgerissen werden. Die Versorgung der Mieter wird durch Umlenkung innerhalb der Wohnbestände der Wobau erfolgen. Hierzu sind in der Altstadt ausreichende Wohnungsangebote in einem besseren Zustand vorhanden. Eine flächenhafte Mietervertreibung bedeutet diese Veränderung an einem Einzelstandort mit Sicherheit nicht.
Ohnehin ist die Gesamtzahl der Anspruchsberechtigten in den letzten fünf Jahren kontinuierlich gesunken. 2009 wurden noch 1.217 Wohnberechtigungs-bescheinigungen ausgegeben, im Vorjahr waren es nur noch 795 Haushalte, die eine Wohnberechtigungsbescheinigung bewilligt bekamen. Per 30. Sept..2012 sind für 608 Haushalte Wohnberechtigungsbescheinigungen ausgegeben worden. Auch die Zahl Bedarfsgemeinschaften nach SGB II (Hartz IV) ist leicht rückläufig.
„Das bedeutet, dass die Nachfrage nach Wohnraum in diesem Preissegment in den nächsten Jahren nicht steigen wird und wir ihn problemlos decken können“, so OB Dr. Lutz Trümper. Ein Indiz dafür ist zudem die Zahl der Anträge auf Freistellung von der Belegungsbindung, die Wohnungseigentümer immer dann stellen können, wenn sie keinen Mieter mit Wohnberechtigungsschein finden. Sie liegt jährlich bei rund 300. Alle Anträge sind in den zurückliegenden Jahren nach eingehender Prüfung durch das städtische Sozial- und Wohnungsamt genehmigt worden.
„Mit der Lenkungsrunde zum Stadtumbau haben wir zudem ein Gremium, in dem alle Wohnungseigentümer vertreten sind und das die soziale Ausgewogenheit bei der Entwicklung der Stadtteile steuert“, stellt OB Dr. Trümper klar. „Niemand muss fürchten, in Magdeburg keine bezahlbare Wohnung für sich und seine Familie zu finden.“